Verbindliche Grundlage: Kantonaler Gestaltungsplan für ZHAW-Campus festgesetzt

In Winterthur wird der Campus Technikumstrasse der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften umfassend erneuert. Nachdem der erforderliche Gestaltungsplan öffentlich auflag, hat ihn die Baudirektion aufgrund der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt. Parallel wird auch der Gewässerraum für die Eulach im Bereich des Campus Technikumstrasse festgesetzt.

Visualisierung Park Campus T
Visualisierung Park Campus T Quelle: Graber Pulver / Nightnurse Images

In vier Etappen sollen über rund 15 Jahre neue Gebäude und ein grösserer Freiraum entstehen, um den Campus der ZHAW an der Technikumstrasse zu modernisieren und der wachsenden Anzahl an Studierenden eine optimale Infrastruktur zu bieten. Mit einem kantonalen Gestaltungsplan wird grundeigentümerverbindliches Planungsrecht und damit die bindende Grundlage für alle vier Etappen geschaffen. Nebst Angaben zur Bebauung beinhaltet er auch Aussagen zum Freiraum, zur Erschliessung sowie zur Ver- und Entsorgung.

Der Gestaltungsplan lag vom 6. April bis 8. Juni 2020 öffentlich auf. Während dieser Frist konnte sich jede und jeder zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgte die Anhörung der Stadt Winterthur als Standortgemeinde. Insgesamt gingen 31 Einwendungen ein, die sich hauptsächlich auf die Themen der städtebaulichen Einbindung, des Geltungsbereichs, sowie der Erschliessung und des Naturschutzes bezogen. Mit dem Gestaltungsplan wurde auch die Renaturierung der Eulach im Bereich des Technikums koordiniert geplant und der Gewässerraum definiert. Die öffentliche Auflage fand parallel zum Gestaltungsplan statt. Insgesamt gingen 18 Einwendungen ein, die sich auf die Festlegung des Gewässerraums sowie das Wasserbauprojekt bezogen.

Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan und den Gewässerraum aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet und nun festgesetzt. Zusammen mit den Berichten zu den Einwendungen liegen die Dokumente ab dem 26. Februar 2021 während 30 Tagen auf. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel treten sie Ende März 2021 in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan und Gewässerraum ist Voraussetzung, damit die Stadt Winterthur die Baubewilligung für die erste Etappe erteilen kann. Als erstes sollen zwei neue Laborgebäude sowie ein öffentlicher Park direkt an der Eulach entstehen. Im Rahmen der Parkgestaltung werden die Ufer der Eulach renaturiert, wodurch der Erholungswert, der Hochwasserschutz sowie die ökologischen Qualitäten verbessert werden.

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