Spitalplanung 2023 – Versorgungsbericht: Entwurf geht in die Vernehmlassung

Mit der Spitalplanung sollen eine hochstehende Gesundheitsversorgung sichergestellt und der Bedarf der Zürcher Bevölkerung an stationären Leistungen gedeckt werden. Mit der Spitalplanung 2023 werden in den Fachbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation neue Spitallisten erstellt. Alle interessierten Leistungserbringer können und müssen sich für einen Listenplatz bewerben. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Versorgungsbericht Zürcher Spitalplanung 2023 durchzuführen. Alle Interessengruppen sind eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.

Als Folge der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom Dezember 2007 beauftragte der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion (RRB-Nr. 338/2018 und 695/2019), die Ablösung der aktuellen Zürcher Spitalliste durch die Spitalplanung 2023 vorzubereiten. Um ein möglichst transparentes Vorgehen sicherzustellen, gliedert die Gesundheitsdirektion die Erarbeitung der neuen Spitalplanung erneut in drei Etappen: 

I. den Versorgungsbericht,
II. das Bewerbungsverfahren sowie 
III. den Strukturbericht mit der Festsetzung der Zürcher Spitallisten 2023. 

Die Ergebnisse der Konzepterarbeitung dieser ersten Etappe werden mit dem Versorgungsbericht veröffentlicht. An der Dialogveranstaltung vom 2. Februar 2021 wurden die Inhalte des Versorgungsberichts zusammenfassend den Vertreterinnen und Vertretern der Direktionen interessierter Leistungserbringer präsentiert. Der Bericht bildet die bisherige Nachfrageentwicklung ab und zeigt den prognostizierten Bedarf stationärer Leistungen in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation auf und ist Bestandteil der Zürcher Spitalplanung 2023. Ferner geht er auf die Umsetzung der Zürcher Vision und Strategie zur Spitalversorgung der Zukunft ein. Das Projekt Spitalplanung 2023 geht einher mit der Zielsetzung des Regierungsrates und unterstützt die Umsetzung des nachfolgend zitierten Legislaturziels zur Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente in der Gesundheitsversorgung (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023): «Die Steuerung im komplexen Versorgungssystem wird weiter verbessert. Die Anreize für eine kosteneffiziente Leistungserbringung werden im Rahmen der kantonalen Kompetenzen verstärkt. Die Planung im ambulanten Bereich wird verbessert, und die Übergänge zwischen ambulanter, stationärer und Langzeitpflegeversorgung sind aufeinander abgestimmt. Die inner- und ausserkantonalen Partner in der Gesundheitsversorgung werden einbezogen. Die Gesundheitskompetenz der Akteurinnen und Akteure wird gesteigert. Die Versorgung erfolgt patientengerecht und mit hoher Qualität und ist breit akzeptiert.» 

Obwohl die Spitäler aktuell noch mitten in der Bewältigung der Covid19-Pandemie sind, ist es wichtig, den Prozess der Spitalplanung 2023 weiterzuführen. Die Differenzierung einer Pandemieplanung von dieser regulären Spitalplanung, welche ab 2023 für rund 10 Jahre gilt, ist wichtig für das Verständnis des Versorgungsberichtes.

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, eine breite Vernehmlassung zum Entwurf des Versorgungsberichtes durchzuführen. Sie wird vom 1. März bis zum 30. April 2021 dauern und im Anschluss von der Gesundheitsdirektion ausgewertet. Die beschriebene Vorgehensweise soll eine fokussierte Patientenversorgung sicherstellen und die Zürcher Spitalversorgung bei hoher Qualität zu möglichst günstigen Kosten auch in Zukunft gewährleisten und optimieren. Um den interessierten Leistungserbringern möglichst frühzeitig Zugang zu den Inhalten des Versorgungsberichtes zu gewähren und Ihnen damit eine ausreichend lange Vorbereitungszeit auf das Bewerbungsverfahren um die Zürcher Leistungsaufträge zu ermöglichen, hat die Gesundheitsdirektion entscheiden, den Versorgungsbericht bereits mit der Vernehmlassungsermächtigung zu veröffentlichen. Der Verband der Zürcher Krankenhäuser (VZK) begrüsst dieses Vorgehen.

Alle Informationen zur Vernehmlassung werden auf der Webseite der Gesundheitsdirektion publiziert. Der Zugang zur Plattform eVernehmlassungen wird auf den 1. März 2021 freigeschaltet werden.

Sorgfältige Interessenabwägung auf Grundlage der Vernehmlassung

Im Schweizer Gesundheitswesen stehen auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene unterschiedlichste Vorschläge und Forderungen, insbesondere auch zu Steuerungsmassnahmen, die auf Kostendämpfung und -regulierung abzielen sowie eine bedarfsgerechte Versorgung für die Zürcher Bevölkerung sicherstellen, zur Debatte. Mit der Vernehmlassung ermöglicht der Regierungsrat ein transparentes Vorgehen: Interessierte und betroffene Kreise ‒ politische Parteien, Spitäler und Institutionen des Gesundheitswesens, aber auch die mit dem Kanton Zürich über Patientenströme verbundenen anderen Kantone ‒ können zum geplanten Vorgehen Stellung nehmen und sich einbringen. 

Vor diesem Hintergrund soll die Vernehmlassung rechtzeitig eine sorgfältige Interessenabwägung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen im Hinblick auf die Festsetzung der künftigen Spitallisten 2023 ermöglichen.

Die umfassenden Analysen im Versorgungsbericht bilden die Grundlage für die weiteren Schritte im Zuge der Spitalplanung und den Entscheid, welche Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser in Zukunft welche Leistungsaufträge erhalten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden anschliessend im Strukturbericht festgehalten und im März 2022 in die Vernehmlassung gegeben. Die Festsetzung der Spitallisten 2023 erfolgt durch den Beschluss des Regierungsrates.

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