Härtefallprogramm: Start zur Gesuchseingabe

Die Finanzdirektion beschleunigt das Härtefallprogramm: Das elektronische Eingabeportal für Gesuche geht bereits morgen Dienstag, 19. Januar, online. Gesuche können danach bis am 31. Januar eingereicht werden; die Auszahlungen werden nach der Behandlung aller Gesuche erfolgen.

Medienkonferenz 18. Januar 2021
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 18. Januar 2021.

In der ersten Verteilrunde stehen im Kanton Zürich maximal 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung, die der Kantonsrat am 14. Dezember einstimmig beschlossen hat. Dafür startet nun der Prozess der Gesuchseingabe. Um alle gesuchstellenden Unternehmen gleich zu behandeln, nimmt die Finanzdirektion zuerst alle Gesuche entgegen und prüft sie auf die Einhaltung der vom Kantonsrat beschlossenen Kriterien. Überschreiten die Gesuche insgesamt die mögliche Maximalsumme, werden die Beiträge proportional gekürzt. Wird das Volumen nicht ausgeschöpft, werden die verbliebenen Mittel in der zweiten Zuteilungsrunde vergeben, die der Regierungsrat letzte Woche dem Kantonsrat beantragt hat (Medienmitteilung vom 14. Januar).

Effiziente Behandlung dank Online-Gesuchseingabe

Zunächst wird die Finanzdirektion nun die Gesuchsbearbeitung der ersten Zuteilungsrunde in Angriff nehmen, nachdem sie in den letzten Wochen des alten Jahres mit hohem Tempo ein Online-Portal zur Eingabe der Härtefallgesuche aufgebaut hat. Dieses Vorgehen hat sich für den grössten Kanton der Schweiz aufgedrängt, um auch eine grosse Zahl von Gesuchen effizient bewältigen und eine Vorselektion vornehmen zu können.

Die eigentliche Gesuchprüfung erfolgt dadurch deutlich schneller, was einer möglichst raschen Auszahlung zugutekommt. Die Eingabe eines Gesuchs auf Papier wird nicht möglich sein. Das System wird Gesuche automatisiert abweisen, die nicht den von Bund und Kantonsrat vorgegebenen Kriterien entsprechen. In einem solchen Fall besteht für die Finanzdirektion keinerlei Handlungsspielraum.

Sämtliche Informationen für die Einreichung eines Gesuchs und die erforderlichen Unterlagen sind schon seit Weihnachten auf der kantonalen Internetseite aufgelistet, die auch zum Eingabeportal führt. Die Kriterien richten sich nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes des Bundes, der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes und dem entsprechenden Kreditbeschluss des Kantonsrates. Diese Informationen, das Portal und eine detaillierte Anleitung zur Eingabe sind über folgende Adresse zu erreichen: www.zh.ch/haertefall

Auszahlung früher als ursprünglich geplant

Sollten trotzdem weitere fachliche Fragen bestehen, können die Unternehmen diese an die auf dem Portal genannte Mail-Adresse richten. Die Auszahlung der Beiträge der nun startenden ersten Verteilrunde erfolgt nach Ablauf der Referendumsfrist und in Abhängigkeit der Anzahl eintreffender Gesuche unmittelbar nach erfolgter Abarbeitung. Auf Grund der raschen Entscheide von Regierung und Parlament wird die Hilfe damit früher bei den Unternehmen sein als geplant.

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