Regierungsrat erweitert das Härtefallprogramm

Der Regierungsrat will das Covid-Härtefallprogramm des Kantons Zürich ergänzen und den Zugang zu Beiträgen erleichtern. Einen entsprechenden Antrag stellt er dem Kantonsrat. Damit reagiert der Regierungsrat auf die Erweiterung des Programms durch den Bundesrat von gestern Mittwoch. Insgesamt stünden damit im Kanton Zürich für Beiträge oder Darlehen 350 bis 456 Millionen Franken zur Verfügung. Die Mittel werden zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel vom Kanton finanziert.

Konkret beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit von 95 Millionen Franken zum Härtefallprogramm, das der Kantonsrat am 14. Dezember 2020 beschlossen hat. Damit kann der Kanton Zürich auch bei der Aufstockung des Härtefallprogramms des Bundes von 1000 auf 1750 Millionen Franken den Maximalbeitrag des Bundes auslösen.

Für Härtefälle im Kanton Zürich stünden so rund 350 Millionen Franken bereit, wenn das ganze Volumen für nicht rückzahlbare Beiträge verwendet wird; sofern nur Darlehen beantragt würden, wären es sogar 456 Millionen Franken. Die konkrete Nutzung beider Instrumente zeigt sich erst bei der Gesucheingabe, weshalb der Regierungsrat für alle Szenarien die notwendigen Beschlüsse beantragt. Für die Umsetzung der zweiten Zuteilungsrunde wird wiederum die Finanzdirektion zuständig sein.

Stimmt der Kantonsrat diesem Antrag am 25. Januar zu, könnten entsprechende Gesuche unmittelbar im Anschluss an die erste Zuteilungsrunde bearbeitet werden. Eine Referendumsfrist muss dabei anders als beim ersten Antrag nicht abgewartet werden, da es sich um einen Zusatzkredit handelt (Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, §41 Abs.2). Bei der ersten Zuteilungsrunde befindet sich das dafür von der Finanzdirektion entwickelte Online-Tool zur Gesuchseingabe zurzeit in der Prüfphase.

Mit der Erweiterung des Programms durch den Bund werden die Kriterien für die Anerkennung als Härtefällen stark gemildert. Um keine Zeit zu verlieren, den Prozess flexibel zu halten und bei sich ändernden Bedingungen rascher reagieren zu können, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat daher auch, dass ihm dieser die Kompetenz zur Festlegung der Kriterien für die zweite Zuteilungsrunde delegiert. Er wird sich dabei an die Vorgaben des Bundes halten, so dass insbesondere jene Betriebe zum Zuge kommen werden, die von einer behördlich angeordneten Schliessung betroffen sind. Er kann damit auch die Kritik aufnehmen, welche die Gastronomie und Hotellerie wegen der vom Kantonsrat verschärften Bedingungen für die erste Zuteilungsrunde geäussert haben.

Für diese Meldung zuständig: