Regierungsrat beschliesst Fortsetzung des Veloförderungsprogramms

Der Regierungsrat will das Potenzial des Velos als Alltagsverkehrsmittel noch besser nutzen. Um sein Engagement für diesen zukunftsträchtigen Verkehrsträger zu verstärken, möchte er am auslaufenden Veloförderprogramm anknüpfen und beantragt dem Kantonsrat einen neuen Rahmenkredit von 12 Millionen Franken zugunsten eines Veloförderprogramms 2. Darüber hinaus stellt er in Aussicht, dem Kantonsrat für die Umsetzungsdauer des Programms mit dem jährlichen Budget mindestens 20 Millionen Franken für die Verbesserung und den Ausbau der Veloinfrastruktur zu beantragen.

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Mit dem kantonalen Gesamtverkehrskonzept hat sich der Regierungsrat das Ziel gesetzt, den Anteil des Veloverkehrs am Verkehrsaufkommen kontinuierlich zu erhöhen. Bis 2030 sollen im Kanton Zürich 8 Prozent aller Wegetappen mit dem Velo zurückgelegt werden. Seit 2012 leistet die Koordinationsstelle Veloverkehr im Amt für Verkehr im Rahmen des 2010 vom Kantonsrat beschlossenen Veloförderprogramms einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.

Der Regierungsrat möchte das kantonale Veloförderungsprogramm fortsetzen und in eine weitere Phase überführen. Der Koordinationsstelle Veloverkehr soll auch im neuen Amt für Mobilität (siehe Mehr zum Thema), das die Kompetenzen für Zukunftsthemen der Mobilität stärkt, eine besondere Bedeutung zukommen. «Spätestens die Corona-Pandemie bestätigt, dass das Velo auf kurzen bis mittleren Distanzen auch für Pendlerinnen und Pendler eine Ergänzung zum ÖV oder zum Auto ist», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Darüber hinaus verursacht es praktisch keine Lärm- und CO2-Emissionen».

Für die Umsetzung des zehn Jahre dauernden Veloförderprogramms 2 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 12 Millionen Franken. Davon sind 10 Millionen Franken für die Umsetzung von Aufbaumassnahmen aus den fünf Handlungsfeldern Netzkonzeption, Qualität, Wissenstransfer, Kommunikation und Datengrundlagen vorgesehen. Weitere 2 Millionen Franken sollen eine befristete Vollzeitstelle im Rahmen der nächsten Programmphase ermöglichen.

Massnahmen mehrheitlich umgesetzt

Ziel des ersten Veloförderprogrammes, dessen Umsetzungsperiode gemäss dem Beschluss des Kantonsrats auf den Zeitraum 2011 bis 2020 begrenzt ist, war es, mit insgesamt 33 Massnahmen den Veloverkehrsanteil am Gesamtverkehr zu erhöhen. Davon konnten 28 Massnahmen erfolgreich umgesetzt oder in einen Regelbetrieb überführt werden. Ein bedeutender Schwerpunkt des bisherigen Veloförderprogramms war, die Pendlerinnen und Pendler mit abgestimmten Marketing- und Kommunikationsmassnahmen zur vermehrten Velonutzung im Alltag zu motivieren. Dazu zählten verschiedene Informationskampagnen, die insbesondere via elektronische Kanäle verbreitet wurden. 

Zudem ist die kantonale Veloförderung jährlich an rund 20 Publikumsveranstaltungen präsent, informiert und tritt mit den Velofahrenden in einen Dialog. Die gemeinsam mit der Kinder- und Jugendinstruktion der Kantonspolizei Zürich entwickelte Ausbildungskampagne «Veloschuel» sowie die mit dem kantonalen Sportamt lancierte Pumptrack.zh-Tour rundeten das Massnahmenpaket ab.

Erhöhung der Ausgaben für die Veloinfrastruktur

Aufgrund der Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten Jahre ist für das Veloförderprogramm 2 wiederum ein zielgerichteter Massnahmenkatalog vorgesehen, der die Erhöhung des Veloverkehrsanteils unterstützt und die Vorzüge des Velos gegenüber Bevölkerung, Verwaltung, Politik und Wirtschaft verdeutlicht. Die zunehmende Velonutzung aufgrund der Covid-19-Pandemie verdeutlicht den Handlungsbedarf bezüglich der Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastrukturen. Gerade die Behebung der rund 1'200 Schwachstellen im Velowegnetz ist eine wichtige Aufgabe in der Weiterentwicklung eines attraktiven Angebots für den Veloverkehr. Der Veloinfrastrukturausbau und dessen Finanzierung waren und sind aber nicht Bestandteil des Veloförderprogramms, sondern werden durch das ordentliche Budget aus dem Strassenfonds finanziert.

Der Kanton Zürich will einhergehend mit der Umsetzung des Veloförderprogramms 2 den systematischen Infrastrukturausbau vorantreiben. Er stellt deshalb für die zehnjährige Umsetzungsdauer des Veloförderprogramms 2 in Aussicht, jedes Jahr mit dem Budget mindestens 20 Millionen Franken für die beschleunigte Behebung von infrastrukturellen Schwachstellen und den Bau neuer Veloweginfrastrukturen beim Kantonsrat zu beantragen. Aktuell waren es jeweils rund 15 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die Motion «Sicheres und effizientes Velofahren dank Behebung der 1'200 Schwachstellen bei der Veloinfrastruktur» (KR Nr. 364/2020) als Postulat entgegen zu nehmen. Aufgrund der langen und aufwendigen Planungsverfahren unter Einbezug der Gemeinden und der verschiedenen Betroffenen sowie Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren erscheint dem Regierungsrat ein Anheben des Budgets auf 30 Millionen Franken als nicht umsetzbar. Auch könnte der Kantonsrat bereits heute das Budget entsprechend anpassen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen und den Fahrplan für das weitere Vorgehen in einem Postulatsbericht darzulegen. Die Motion KR Nr. 365/2020 schliesslich fordert eine gesetzliche Grundlage zur systematischen Überprüfung und Abgleich aller Strassenprojekte mit dem Velonetzplan. Diese berechtigten Anliegen der Motionäre können auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlagen und des geplanten Umsetzungscontrollings bereits erfüllt werden. Der Regierungsrat erachtet eine neue gesetzliche Grundlage daher als nicht notwendig und lehnt die Motion deshalb ab.

Mehr zum Thema

Aus dem Amt für Verkehr wird das Amt für Mobilität 

Die Digitalisierung beschleunigt die Entwicklung der Mobilität. Um sich dieser Herausforderung noch besser stellen zu können, hat der Regierungsrat entschieden, das Amt für Verkehr (AFV) neu aufzustellen und in ein Amt für Mobilität (AFM) zu überführen. Der Wechsel wird auf den 1. Januar 2021 vollzogen (RRB-Nr. 771/2020). Die bestehenden Zuständigkeiten – dazu gehören unter anderem das kantonale und die regionalen Gesamtverkehrskonzepte, die strategische Planung von neuen Strassen und deren Finanzierung – werden klarer strukturiert. Zusätzlich werden Zukunftsthemen der Mobilität gestärkt. Das neue Amt soll technologische Entwicklungen und Innovationen im Personen- und Güterverkehr rechtzeitig erkennen, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und Entwicklungen gezielt anstossen. Im Amt arbeiten knapp 60 Personen.

Ansprechpersonen für Medien

Regierungsrätin Carmen Walker Späh

Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion


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für politische Fragen: Donnerstag, 10. Dezember 2020, 13.15 bis 14 Uhr

Markus Traber

Chef Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion


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