Aargau und Zürich schliessen Rahmenvertrag zur Zusammenarbeit der Gemeinden ab

Die Gemeinden der Kantone Aargau und Zürich arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen. Bis anhin erforderte jede kantonsübergreifende Zusammenarbeit einen Staatsvertrag. Die Regierungsräte wollen diese Zusammenarbeit erleichtern und haben deshalb am 28. Oktober 2020 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Neu ist kein Abschluss von Einzelstaatsverträgen mehr nötig.

Die Gemeinden arbeiten heute in vielen Bereichen zusammen, z.B. bei der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung. Wollen sie dies kantonsübergreifend tun, braucht es hierfür einen Staatsvertrag zwischen den Kantonen. Bisher musste jede Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden mit einem Einzelstaatsvertrag geregelt werden, was zu grossem Verwaltungsaufwand für Kantone und Gemeinden führte.

Die Regierungsräte der Kantone Aargau und Zürich sind deshalb übereingekommen, einen Rahmenvertrag abzuschliessen, der die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden regelt. Der Rahmenvertrag bietet die nötige Rechtsgrundlage auch für künftige Entwicklungen, ohne dass jedes Mal ein Einzelstaatsvertrag abgeschlossen oder geändert werden muss.

Der neue Rahmenvertrag bietet zahlreiche Vorteile: Er erhöht die Handlungsspielräume der Gemeinden, baut Hürden ab und stärkt die Gemeindeautonomie. Der Rahmenvertrag ermöglicht den Aargauer und Zürcher Gemeinden, miteinander alle zulässigen Formen der Zusammenarbeit einzugehen. Es können gemeinsame juristische Personen (z. B. Verbände, Anstalten) geschaffen und Verträge abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag enthält Regelungen zum anwendbaren Recht, zu Aufsicht und Haftung und sieht im Streitfall ein Schiedsgericht vor. Er soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Juristischer Sekretär mbA, Generalsekretariat, Direktion der Justiz und des Innern, Kanton Zürich

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