«Erlenhof»: Polizeipräsenz nötig, damit sich straffällige Asylbewerber an Schutzmassnahmen halten

Bei den Bewohnern aus dem RKZ Urdorf, die seit vergangenem Freitag im ehemaligen Pflegezentrum Erlenhof in Isolation und Quarantäne sind, handelt es sich um abgewiesene, straffällige Asylbewerber (vgl. Medienmit-teilung vom 2. Oktober 2020).

Zahlreiche von ihnen haben zum Teil lange Haftstrafen verbüsst. Die Delikte reichen von Diebstahl, Raub und Körperverletzung über Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bis zu Nötigung.

Im RKZ Urdorf werden nur Männer untergebracht, die straffällig wurden oder aus disziplinarischen Gründen nicht in anderen Unterkünften bleiben können. Das heisst: Sie sind, seit sie in der Schweiz sind, wiederholt dadurch aufgefallen, dass sie sich an keine Regeln halten. Betroffen von gezielten Provokationen sind nicht zuletzt ihre Mitbewohner und die Betreuerinnen und Betreuer.

Dass sich mehrere der betroffenen Personen auch im «Erlenhof» um grundlegende Regeln und Schutzvorgaben foutieren, ist inakzeptabel. Es ist ihnen offensichtlich egal, sich selber und andere in Gefahr zu bringen und im schlimmsten Fall auch Unbeteiligte anzustecken. In der Schweiz haben sich alle an die Quarantänebestimmungen zu halten. Aufgrund des Verhaltens mehrerer der abgewiesenen Asylbewerber ist im «Erlenhof» dazu aber starke Polizeipräsenz nötig.

Zudem kam es heute Vormittag, nachdem zwei abgewiesene Asylbewerber offenbar aus einem Fenster geklettert und sich beim Sprung verletzt hatten, zu einem Rettungseinsatz durch Sanität und Polizei.

Die Sicherheitsdirektion verurteilt das Verhalten aufs Schärfste. Der «Erlenhof» ist kein rechtsfreier Raum. Zusammen mit den beteiligten Partnern wird das kantonale Sozialamt dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen von allen Beteiligten eingehalten werden.

Im «Erlenhof» ist die medizinische Versorgung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die Bewohner werden professionell betreut und verpflegt.

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heute Mittwoch, 7. Oktober 2020.

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