Agglomerationsprogramme der 4. Generation: Regierungsrat lädt zur Mitwirkung ein

Der Regierungsrat eröffnet das Mitwirkungsverfahren für die drei Zürcher Agglomerationsprogramme der 4. Generation. Der Kanton Zürich hat die Programme «Stadt Zürich - Glattal», «Zürcher Oberland» und «Limmattal» gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, Städten und Planungsregionen erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Die Agglomerationsprogramme legen die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest und enthalten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Auf Basis dieser Programme leistet der Bund Beiträge an neue Verkehrsinfrastrukturen. 2007 hat der Kanton Zürich beim Bund die 1. Generation des Agglomerationsprogramms eingereicht. 2012 und 2016 folgten die 2. und die 3. Generation. Die Programme der 4. Generation sind seit Mitte 2019 in Erarbeitung und sollen Mitte 2021 beim Bund eingereicht werden.

Wie bei den vorangehenden Generationen umfassen die Agglomerationsprogramme die Räume Limmattal (in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau), Stadt Zürich und Glattal (erweitert um die Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Embrach und Regensdorf) sowie das Zürcher Oberland. Auf ein Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung wird in der 4. Generation verzichtet, da in den nächsten Jahren die Planung und Umsetzung von Schlüsselprojekten aus den Agglomerationsprogrammen der 2. und 3. Generation im Vordergrund steht.

Die Programme entstanden unter der Federführung des kantonalen Amts für Verkehr in enger Zusammenarbeit mit den Planungsregionen, den Städten und den Gemeinden. Viele Städte und Gemeinden haben ihre eigenen kommunalen Massnahmen zur Aufnahme in das Programm angemeldet.

Die Agglomerationsprogramme sind Voraussetzung dafür, dass der Bund Beiträge für kantonale und kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte leistet. Dafür müssen die Programme die Vorgaben des Bundes erfüllen. Dazu gehören die Darstellung des Ist-Zustands und der Entwicklungstrends in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr, darauf aufbauend die Festlegung von Zukunftsbildern und die Ableitung von Handlungsbedarf und Massnahmen. Der Bund spricht für umsetzungsreife Massnahmen im Bereich Verkehr einen Beitrag zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionskosten.

Schwerpunkte der einzelnen Agglomerationsprogramme

Im Agglomerationsprogramm Limmattal werden die Massnahmen aus den Programmen der 2. und 3. Generation, insbesondere die Limmattalbahn und die Anpassungen des umliegenden Strassennetzes, sowie zahlreiche weitere Massnahmen der Siedlungsentwicklung, wie das Stadtentwicklungskonzept Schlieren, grosse Wirkung haben. Der Fokus des Agglomerationsprogramms Limmattal der 4. Generation liegt deshalb aufgrund des grossen Handlungsbedarfs auf der Verbesserung der Vernetzung und Erreichbarkeit für den Fuss- und Veloverkehr. So soll die Veloschnellroute Limmattal von Altstetten bis Spreitenbach (AG) vollständig umgesetzt werden.

Im Agglomerationsprogramm Stadt Zürich - Glattal liegen die grössten Herausforderungen bei der Bewältigung des grossen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums und der Ausrichtung der neuen Entwicklungsgebiete auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr. Zudem soll die hohe Qualität des ÖV-Angebots erhalten und der ÖV-Anteil im Glattal gesteigert werden. Auch der Veloverkehr soll gestärkt werden. Des Weiteren soll die Verknüpfung zwischen dem Glattal und der Stadt Zürich generell verbessert und das Strassennetz im Zusammenhang mit der Entwicklungsplanung Bahnhof Nord in Regensdorf angepasst werden. Das Programm zeichnet sich aufgrund zweier Grossprojekte (Tramnetzergänzung Zürich-Affoltern und Verlängerung Glattalbahn bis Kloten Industrie) sowie vieler Veloprojekte durch ein hohes Investitionsvolumen aus.

Das Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland knüpft mit dem Ausbau der Fuss- und Veloinfrastrukturen, der siedlungsverträglichen Gestaltung von Strassenräumen, dem Ausbau von multimodalen Drehscheiben und Massnahmen zur Busbevorzugung an die bewährte Stossrichtung der Vorgängergeneration an. Das Programm enthält für die Region wichtige Massnahmen wie den Ausbau des Bushofes Pfäffikon und eine Veloschnellroute im Abschnitt Greifensee Wetzikon.

Öffentliche Mitwirkung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Entwürfe der Agglomerationsprogramme der 4. Generation zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Um eine möglichst breite Abstützung der Programme zu erreichen, werden die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich, die Planungsregionen, die Transportunternehmungen, weitere Interessengruppen wie Verbände und die Bevölkerung zur Stellungnahme aufgerufen. Eingeladen sind auch die Nachbarkantone und die Trägerschaften der angrenzenden Agglomerationsprogramme Schaffhausen und Obersee.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 14. September bis zum 6. November 2020.

Ansprechperson für Medien

Wilfried Anreiter

Leiter Gesamtverkehr, Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion


+41 43 259 54 40

Montag, 14. September 2020, von 14 bis 15 Uhr.