Corona belastet Zürcher Budget stark

Der Regierungsrat rechnet in seinem Budgetentwurf für 2021 zurzeit mit einem Defizit von 558 Millionen Franken. Die markante Verschlechterung der Finanzlage ist unter anderem auf tiefere Steuererträge infolge der Coronakrise zurückzuführen. Als Sofortmassnahme hat der Regierungsrat den Budgetentwurf und die weitere finanzielle Planung auf der Höhe des letztjährigen Finanzplans eingefroren. Weil die Folgen der Coronakrise bei der Erarbeitung des Budgetentwurfs noch nicht vollständig abschätzbar waren, wird der Regierungsrat anfangs Oktober eine Nachbudgetierung und eine Aktualisierung der Finanzplanung bis 2024 vorlegen.

Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 28. August 2020

Das Defizit wäre noch höher ausgefallen, wenn der Regierungsrat den Budgetentwurf 2021 und die Planungen für die Folgejahre im Verlaufe der Erarbeitung nicht auf der Höhe des letztjährigen Finanzplanes eingefroren hätte. Nur unausweichliche Veränderungen ohne Handlungsspielraum sind von dieser Massnahme ausgenommen, zum Beispiel im Bildungsbereich. Dennoch steigt der Aufwand gegenüber dem Budget für das laufende Jahr um rund 370 Millionen Franken, vor allem beim kantonalen Finanzausgleich zu Gunsten der Gemeinden, den Sozialausgaben und den Beiträgen an die Krankenkassenprämien, während der Ertrag gemäss den Prognosen um rund 250 Millionen Franken zurückgeht.

Steuererträge der Unternehmen sinken

Der Ertragsrückgang fällt vor allem bei den Steuern an. Verglichen mit der Rechnung 2019 wird eine Einbusse von 356 Millionen Franken erwartet, verglichen mit dem Budget des laufenden Jahres von 450 Millionen Franken und verglichen mit dem Finanzplan des letzten Jahres von fast 470 Millionen Franken. Der Rückgang entsteht als Folge der Coronakrise vor allem bei den Unternehmenssteuern und der direkten Bundessteuer, während die Auswirkungen bei den natürlichen Personen geringer ausfallen dürften. Die Steuerprognosen stützen sich wie in den Vorjahren auf das jährliche Hearing der Finanzdirektion mit Fachleuten der Prognoseinstitutionen.

Hohe Investitionsausgaben für Konjunkturstabilisierung

Trotz des Ertragsrückganges will der Regierungsrat die Investitionen nicht zurückfahren. Im Gegenteil: Sie sollen 2021 verglichen mit dem bisherigen Finanzplan von 1,2 auf rund 1,5 Milliarden Franken steigen, um die Infrastruktur für Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin attraktiv zu halten. Auch in den Folgejahren sind durchschnittlich 1,4 Milliarden Franken vorgesehen. Zu den grössten Investitionen zählen das Polizei- und Justizzentrum, diverse Hochbauinvestitionen der Universität und ein Darlehen für den Neubau des Kinderspitals. Gemäss Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor, hätte ein Herunterfahren der Investitionen in Zeiten einer Krise eine kontraproduktive Wirkung.

Mittelfristiger Ausgleich wird nicht erreicht

Da in den Folgejahren weder bei den Erträgen noch beim Aufwand eine deutliche Trendumkehr sichtbar ist, verändert sich auch an den bereits im gültigen Finanzplan erwarteten hohen Defiziten für die Jahre ab 2022 nichts. Das bedeutet, dass der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich der Staatsrechnung über je vier Jahre in der Vergangenheit (2017-2020) und der Zukunft (2021-2024) trotz drei sehr guten Rechnungsabschlüssen in den letzten Jahren derzeit um fast 0,9 Milliarden Franken verfehlt wird.

Eine genauere Abschätzung des mittelfristigen Ausgleichs wird Anfang Oktober möglich sein, wenn der Zwischenbericht 2020 vorliegt und die von der Coronakrise massgeblich betroffenen Leistungsgruppen ihre Finanzplanung nachbudgetiert haben.

Finanzplanung von Unsicherheiten belastet

Den Berechnungen des Finanzplanes liegt ein stabiler Staatssteuerfuss von 100 Prozent für alle Planjahre bis 2024 zu Grunde. Der Regierungsrat hat aber die Pauschalpositionen für künftige Steuererleichterungen – namentlich die zweite Gewinnsteuersatzsenkung der Steuervorlage 17 und weitere mögliche Entlastungen bei den natürlichen Personen – bereits aus der Finanzplanung entfernt. Die gesamte Finanzplanung unterliegt einem hohen Mass an Unsicherheit. So waren zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Budgetentwurfs die pandemiebedingten Mehrkosten noch nicht umfassend absehbar. Und auch bei den Steuern war und ist die Informationslage durch Ungewissheiten zur wirtschaftlichen Entwicklung belastet.

Nicht berücksichtigt sind zudem die finanziellen Folgen, welche die beiden kantonalen Abstimmungen vom 27. September für den Staatshaushalt haben könnten: Heisst das Stimmvolk beide Kostenverlagerungen von den Gemeinden zum Kanton gut (Zusatzleistungen und Strassenfonds), würde das Minus bei einer Inkraftsetzung ab 2022 den mittelfristigen Ausgleich um weitere rund 750 Millionen Franken belasten (für drei Jahre). Damit würde das Minus beim mittelfristigen Ausgleich rund 1,6 Milliarden Franken erreichen. Und in den künftigen Finanzplänen würden die beiden Vorlagen den Staatshaushalt und dessen mittelfristigen Ausgleich jeweils mit rund einer Milliarde Franken belasten.

Monitoring der Nettoaufwand-Entwicklung

Erstmals enthält der Finanzbericht des Budgetentwurfs auch ein Monitoring der Finanzen von Kanton und Gemeinden im Vergleich für die Jahre 2009 bis 2018. Dabei zeigt sich, dass der Kanton den Aufwand in den letzten Jahren vergleichsweise stabil halten konnte. Dies obwohl verschiedene Gesetzesänderungen zu einer Verschiebung der finanziellen Lasten von den Gemeinden zum Kanton stattgefunden haben. Insgesamt wurde in den letzten zehn Jahren ein wiederkehrender Aufwand von 467 Millionen Franken dem Kanton überbunden, ebenfalls noch ohne Berücksichtigung der Lastenverschiebung, über die das Stimmvolk am 27. September entscheiden muss.