Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons. Wir unterstützen den Kantonsrat und den Regierungsrat und führen Abschluss- und Aufsichtsprüfungen durch. Die Finanzkontrolle ist unabhängig und weisungsungebunden.

Inhaltsverzeichnis

Über uns

Auftrag

Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons. Sie ist unabhängig und weisungsungebunden und unterstützt den Kantonsrat und den Regierungsrat.
Die Prüftätigkeit umfasst die Prüfung der Rechnungsführung und Rechnungslegung (Abschlussprüfung) und die Finanzaufsicht über die Haushaltsführung (Aufsichtsprüfungen).

Aufgaben

Abschlussprüfung

Die Finanzkontrolle ist von Gesetzes wegen Abschlussprüferin der konsolidierten Rechnung des Kantons Zürich und der Rechnungen der konsolidierten öffentlich-rechtlichen Anstalten Universitätsspital Zürich, Psychiatrische Universitätsklinik, Kantonsspital Winterthur, Universität Zürich, der drei staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule sowie der Zentralbibliothek.

Die Abschlussprüfungen haben zum Ziel, eine Beurteilung abzugeben, ob die in der Verantwortung der Exekutive und der Verwaltung erstellten Jahresrechnungen den massgebenden rechtlichen und organisatorischen Grundlagen entsprechen.

Finanzaufsicht

Die Finanzaufsicht umfasst die Prüfung und Beurteilung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen. Die Aufgabe der Finanzkontrolle besteht dabei insbesondere darin, dazu beizutragen, dass die der Finanzaufsicht unterstellten Organisationen und die Verwaltung ihre Aufgaben unter Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen sowie nach berufsethischen Vorgaben erfüllen. Basierend auf den Aufgaben und den rechtlichen Grundlagen beurteilt die Finanzkontrolle die Risiken der in den zu prüfenden Organisationseinheiten bearbeiteten Feldern.

Die Risikobeurteilung der Finanzkontrolle basiert sowohl auf der quantitativen wie auch der qualitativen Wesentlichkeit der Finanzflüsse, den Erkenntnissen aus Feststellungen und Hinweisen sowie der Beurteilung der Organisation der betroffenen Einheiten unter Berücksichtigung des eingerichteten Risikomanagements und des internen Kontrollsystems.

Weitere Aufgaben

Parlamentarische Untersuchungskommissionen, die Aufsichtskommissionen des Kantonsrates, der Regierungsrat, die Direktionen, die Staatskanzlei, die obersten kantonalen Gerichte und die öffentlich-rechtlichen Anstalten können der Finanzkontrolle zur Unterstützung ihrer Oberaufsicht oder Dienstaufsicht besondere Prüfungsaufträge erteilen und sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.

Die Finanzkontrolle kann als Revisionsstelle weitere Abschlussprüfungen vornehmen, soweit ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
 

Leitbild & Qualitätspolitik

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Die Finanzkontrolle orientiert sich an folgenden Leitsätzen:

Unabhängigkeit und Kompetenz

Die Finanzkontrolle handelt unabhängig und kompetent, um ein funktionsfähiges, stabiles und rechtskonformes staatliches Handeln zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

Risiko und Relevanz

Die Finanzkontrolle richtet ihr Handeln an den finanziellen und wirtschaftlichen Risiken des Kantons Zürich aus. Die Ergebnisse der Finanzaufsicht unterstützen die Entscheidungsträger in ihrer Aufgabenerfüllung.
Die Tätigkeit der Finanzkontrolle fördert und sichert das Vertrauen in die Integrität der staatlichen Aktivitäten.

Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Die Finanzkontrolle gestaltet ihr Handeln jederzeit
nachvollziehbar und klar. Sie steht mit den Verantwortlichen für die Dienst-
und Oberaufsicht wie auch mit den von ihr beaufsichtigten Organisationen und
Einheiten im Dialog und ist eine verlässliche Gesprächspartnerin.

Wahrung der berufsständischen Grundsätze

Die Finanzkontrolle verpflichtet sich zur Einhaltung der
berufsständischen Grundsätze und Qualitätsstandards. Die Erfüllung dieser
Normen soll in effizienter und effektiver Weise sowie in der für das staatliche
Handeln gebotenen Ausgestaltung erfolgen.

Qualifizierte und motivierte Mitarbeitende

Die Finanzkontrolle schaff ein motivierendes
Umfeld, das die Mitarbeitenden in ihren Kompetenzen und Qualifikationen fördert
und stärkt. Die Finanzkontrolle unterstützt eine offene Diskussionskultur und
gegenseitige Wertschätzung.

Die Finanzkontrolle verpflichtet sich, alle erforderlichen organisatorischen Massnahmen, die der Einhaltung der berufsständischen Grundlagen und Normen, der Prozessqualität und damit einer bestmöglichen Dienstleistung dienen, zu unterstützen. Diese Zielsetzung wird durch eine konsequente Umsetzung und Überwachung sowie eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Strukturen und Prozesse erreicht.
Die Finanzkontrolle ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und wird jährlich von der SGS überprüft.
Die Einhaltung der berufsständischen Anforderungen wird im Auftrag des Begleitenden Ausschusses von der Finanzkontrolle des Kantons Bern überprüft.
 

Martin Billeter

Leiter Finanzkontrolle

martin.billeter@fk.zh.ch

Martin Billeter leitet die Finanzkontrolle seit dem 1. Januar 2009.

Portrait Martin Billeter, Leiter der Finanzkontrolle

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Kontakt

Finanzkontrolle

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Weinbergstrasse 49
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 33 67

E-Mail

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