Zürcher Kultur stellt Hilfegesuche in der Höhe von 81 Millionen Franken

Bei der kantonalen Fachstelle Kultur sind bis am 26. Juni Anträge für Corona-bedingte Ausfallentschädigungen im Umfang von 81,2 Millionen Franken eingegangen. Der Grossteil der insgesamt 1083 Gesuche stammt von selbständigen Kulturschaffenden. Das meiste Geld beanspruchen jedoch gewinnorientierte Kulturunternehmen.

Im März 2020 verhängte der Bundesrat einschneidende Veranstaltungsverbote zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Folgen für die Kunst- und Kulturbranche waren schwerwiegend: Der Kulturbetrieb in der Schweiz kam praktisch über Nacht zum Stillstand, den Kulturschaffenden und den Kulturunternehmen brachen die Einnahmen weg. Im Wissen um die starke Betroffenheit der Kulturbranche schnürte der Bundesrat rasch ein Hilfspaket. Selbständige Kulturschaffende sowie Kulturunternehmen – sowohl gewinnorientierte als auch nicht-gewinnorientierte – sollten landesweit mit insgesamt 280 Millionen Franken unterstützt werden; im Kanton Zürich sollen es rund 70 Millionen Franken sein. Bezahlt werden sollte diese Summe je zur Hälfte vom Bund und den Kantonen.

Kultur hat für die Gesellschaft grosse Bedeutung

Jacqueline Fehr, Regierungsrätin und Zürcher Kulturministerin, sagte am Montag an einer Medienorientierung: «Die Zürcher Regierung weiss um die grosse Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft und für den Standort Zürich. Sie begrüsst deshalb die Absicht der kantonsrätlichen Finanzkommission, Geld für die Kultur zu sprechen und dankt der Fachstelle Kultur für die grossen Bemühungen, eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern».

Weit über 1000 Gesuche

Diese Hilfe ist unterdessen angelaufen. Im Kanton Zürich sind bis am 26. Juni bei der zuständigen Fachstelle Kultur 1083 Gesuche um Ausfallentschädigung eingegangen. Sie stammen zu 70% (755 Gesuche/beantragte Summe 13,3 Mio. Fr.) von selbständigen Kulturschaffenden, zu 18% von gewinnorientierten Kulturunternehmen (194 Gesuche, Summe 55,3 Mio. Fr.) und zu 12% von nicht-gewinnorientierten Kulturunternehmen (134 Gesuche/12,6 Mio. Fr.). Damit beträgt die gesamthaft beantragte Summe von 81,2 Millionen Franken.

Bisherige Lösung «bürokratisch»

Zur Auszahlung zur Verfügung stehen bisher folgende Beträge: Der Bund hat 35,2 Millionen Franken bewilligt, aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich stehen 20 Millionen Franken bereit. Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 6. Juli über weitere 13,25 Millionen Franken für die Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte Kulturunternehmen befinden. Ausserdem beteiligen sich auch die Städte Zürich und Winterthur. Zur Auszahlung kommen insgesamt also maximal rund 70 Millionen Franken.

Die Fachstelle hat die 1083 Gesuche in den zurückliegenden Wochen über ihr elektronisches Gesuchsportal erhalten. Davon sind 785 Gesuche formell, 263 fachlich und 192 finanziell geprüft. Unterdessen konnte die Prüfung von 185 Gesuchen abgeschlossen werden. Bisher kam eine Summe von 636'955.80 Franken zur Auszahlung.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr sprach am Montag von dringend nötigen Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Kultur. «Jüngste Erhebungen zeigen, dass keine Branche in der Schweiz wirtschaftlich so stark unter den Folgen der Corona-Pandemie gelitten hat wie die Kultur», führt Fehr aus. Mit Blick auf die Fortsetzung der Unterstützung, wie sie das neue, dringliche Bundesgesetz skizziert, forderte die Kulturministerin ein stark vereinfachtes System. «Die Unterstützung für die Kulturunternehmen funktioniert recht gut», meinte Fehr. «Die Hilfe für die Kulturschaffenden aber ist viel zu bürokratisch. Es handelt sich in der Regel um kleine Beträge. Diese müssen einfach, pauschal und schnell gesprochen werden können».