Grundkompetenzen von Erwachsenen fördern

Bund und Kantone haben gemeinsam den Auftrag, den Erwerb von Grundkompetenzen von Erwachsenen zu fördern. Der Kanton Zürich schafft die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, indem er das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) ändert. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September 2020.

Von mangelnden Grundkompetenzen sind rund 15% der gesamten Bevölkerung betroffen. Im Kanton Zürich sind es rund 140 000 erwachsene Personen, die nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen oder die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zielführend einsetzen können. Diese Menschen laufen Gefahr, aus dem Erwerbsprozess auszuscheiden. Dies verursacht auch soziale Folgekosten.

Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) beauftragt Bund und Kantone, sich dafür einzusetzen, Erwachsenen den Erwerb von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Um dies umsetzen zu können, passt der Kanton Zürich sein Regelwerk an und ändert das geltende Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG). Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen auch als Grundlage für das zu entwickelnde «Programm Grundkompetenzen» dienen, das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mitfinanziert wird.

Die Vernehmlassung startet heute Dienstag, 26. Mai 2020 und endet am 25. September 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Grundkompetenzen», verfügbar.