Forensisches Institut Zürich: Regierungsrat unterbreitet Kantonsrat Vereinbarung

Seit 2010 besteht das Forensische Institut Zürich als gemeinsame Organisation von Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich – allerdings noch ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit. Diese schaffen Stadt und Kanton über eine gemeinsame Vereinbarung. Im November 2019 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich der entsprechenden Vorlage zugestimmt. Der Regierungsrat unterbreitet die Vereinbarung nun – zusammen mit den erforderlichen Gesetzesanpassungen – dem Kantonsrat.

Traditionell erfüllten auf dem Platz Zürich die Kantonspolizei mit ihrer Kriminaltechnischen Abteilung und die Stadtpolizei Zürich mit ihrem Wissenschaftlichen Dienst kriminaltechnische Aufgaben für Polizei und Justiz. Mit dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst nahm die Stadtpolizei überdies Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr. Regierungsrat und Stadtrat sind sich einig, dass die entsprechenden Synergien gewonnen werden sollen. Auf den 1. März 2010 wurden die Kriminaltechnische Abteilung und der Wissenschaftliche Dienst / Wissenschaftliche Forschungsdienst als Forensisches Institut Zürich (FOR) organisatorisch zusammengelegt.

Mit der Bildung dieses umfassenden forensischen Kompetenzzentrums wurden die Voraussetzungen geschaffen, um den beiden Korps der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei Zürich forensische Dienstleistungen auf hohem Niveau zu bieten, sowie eine national führende Stellung zu behaupten und international mithalten zu können. Das FOR, das aktuell rund 160 Polizeifunktionäre und Zivilangestellte beschäftigt, erfüllt diese Ansprüche.

Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt

Um für das FOR eine eigenständige Rechtspersönlichkeit in Form einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt zu schaffen, wurde von Anfang an der Weg einer Vereinbarung zwischen Stadt und Kanton Zürich ins Auge gefasst. 2015 bestätigten der Stadtrat und der Regierungsrat diese Absicht. In einem ersten Schritt genehmigte der Gemeinderat der Stadt Zürich im vergangenen Juli auf Antrag des Stadtrates eine entsprechende Weisung; die Stimmberechtigten der Stadt Zürich stimmten in der Gemeindeabstimmung vom 17. November 2019 der Vorlage mit grossem Mehr zu.

In einem zweiten Schritt unterbreitet nun der Regierungsrat dem Kantonsrat die Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Stadt Zürich sowie die auf kantonaler Ebene erforderlichen Gesetzesanpassungen. Bei Zustimmung des Kantonsrates kann die Vereinbarung vom Regierungsrat und vom Stadtrat Zürich in gegenseitigem Einvernehmen in Kraft gesetzt werden – voraussichtlich per 1. Januar 2022. Damit würde ein langer Prozess seinen erfolgreichen Abschluss finden.