Regierungsrat unterstützt Bundesrat
Medienmitteilung 20.03.2020
Der Bundesrat hat Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Ausserdem hat er die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Der Zürcher Regierungsrat trägt die Entscheidungen des Bundesrates mit und setzt die Vorgaben um. Sie treten heute um Mitternacht in Kraft.
Die Polizeikorps im Kanton Zürich werden die neuen Handlungsrichtlinien und Vorgaben einheitlich umsetzen. «Wir unterstützen den Bund in seinen Bemühungen und tragen alle Vorgaben mit», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest: «Wir werden sie mit Augenmass umsetzen». Neu sind Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Dies gilt namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass die neuen Regeln befolgt und damit weitergehende Massnahmen wie eine Ausgangssperre verhindert werden können.
Der Regierungsrat begrüsst das neue Massnahmepaket des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie. Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh: «Es muss alles getan werden, um die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Ich begrüsse insbesondere die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit, die auch für unsere Arbeit im Amt für Wirtschaft und Arbeit wichtig ist». Der Kanton Zürich hat bereits gestern ein eigenes Massnahmenpaket vorgestellt, dass die Anstrengungen des Bundes subsidiär ergänzen soll.