Kantonaler Richtplan: Regierungsrat überweist Teilrevision 2018 an Kantonsrat

Die laufende Teilrevision 2018 des kantonalen Richtplans kommt voran: Gestützt auf die Einwendungen aus der Anhörung und der öffentlichen Auflage wurden die Richtplandokumente überarbeitet. Der Regierungsrat überweist die Teilrevision nun an den Kantonsrat.

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, erfolgt dessen Überprüfung und Nachführung in der Regel mit jährlichen Teilrevisionen.

Zwei Vorlagen

Der Regierungsrat überweist die Richtplanteilrevision 2018 in zwei Vorlagen zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat. Die erste Vorlage betrifft die Kapitel «Landschaft» und «Öffentliche Bauten und Anlagen»: Im Kapitel «Landschaft» wird eine neue Landschaftsverbindung über die A53 bei Rüti in den Richtplan aufgenommen. Eine zweite Anpassung betrifft die Regelung der Nachfolgenutzung auf dem heutigen Kinderspital-Areal in Zürich-Hottingen. Als Hauptnutzung wird das Zentrum für Zahnmedizin festgelegt. Das Areal soll dem Kanton damit weiterhin als Klinik-, Ausbildungs- und Forschungsstandort dienen. Schliesslich werden der Standort der Kantonsschule Zimmerberg sowie eine Gebietsplanung zur langfristigen Entwicklung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in den Richtplan aufgenommen. Mit dem Eintrag zum KSW werden die für die weitere Entwicklung des Areals relevanten Grundsätze und Eckwerte festgelegt.

Die zweite Vorlage betrifft das Kapitel «Verkehr» und darin hauptsächlich das Teilkapitel «Luftverkehr». In Erfüllung einer Motion des Kantonsrats wird der Flugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Daneben sind weitere, kleinere Anpassungen in den Bereichen Strassenverkehr und öffentlicher Verkehr vorgesehen.

Für die beiden Vorlagen wurden rund 260 Einwendungen aus der Anhörung und der öffentlichen Auflage ausgewertet. Das Mitwirkungsverfahren fand vom 14. Dezember 2018 bis 12. April 2019 statt. Zwei separate Erläuterungsberichte geben Auskunft über die Behandlung der Anträge.

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