Keine Senkung der Einlagen in den Verkehrsfonds

Die Volkswirtschaftsdirektion hat im Sommer eine breite Vernehmlassung über eine Senkung der jährlichen Einlage in den Verkehrsfonds von 70 auf 55 Mio. Franken durchgeführt. Da sich die Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Kürzung ausgesprochen hat, verzichtet der Regierungsrat derzeit auf eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG).

Die Volkswirtschaftsdirektion führte zwischen Mai und Juli 2019 im Auftrag des Regierungsrates eine breite Vernehmlassung zum Entwurf über die Änderung von § 31 Abs. 1 PVG durch, wonach die jährliche Mindesteinlage in den Verkehrsfonds von 70 auf 55 Mio. Franken gesenkt werden sollte (Beschluss Nr. 424/2019). Eingeladen waren die von der Änderung potentiell betroffenen Kreise, wie Gemeinden, politische Parteien, Verkehrsunternehmen, Planungsregionen, regionale Verkehrskonferenzen sowie weitere Verbände, Kommissionen und Interessierte.

Mehrheit gegen eine Senkung der Einlage

Insgesamt gingen 111 Stellungnahmen ein. Eine Mehrheit (58) lehnt die Gesetzesänderung ab. Davon erachten 16 lediglich den Zeitpunkt der Vorlage als ungeeignet, da erst im Juni 2018 eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Die restlichen Stellungnahmen argumentierten insbesondere, der öffentliche Verkehr benötige vor allem angesichts der Bevölkerungsentwicklung, des technologischen Wandels und der vermehrten Digitalisierung sowie der klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen zunehmend finanziellen Handlungsspielraum. Lediglich 40 Teilnehmende stimmen der Vorlage zu. Die übrigen 13 verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme für oder gegen die Vorlage. Insbesondere die Gemeinden und die im Kantonsrat vertretenen Parteien äusserten sich mehrheitlich ablehnend. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, die Vorlage dem Kantonsrat nicht zu unterbreiteten.

Klärung dank Vernehmlassung

Der kantonale Verkehrsfonds wurde geschaffen, um Infrastrukturausbauten für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich zu finanzieren. Seit 2016 werden alle Ausbauten der Eisenbahninfrastruktur aus dem nationalen Bahninfrastrukturfonds (FABI) finanziert. Die dadurch entstehende Entlastung wollte der Regierungsrat bereits 2016 durch eine Senkung der Mindesteinlage in den Verkehrsfonds auf 55 Mio. Franken ausgleichen. Der Kantonsrat änderte die Vorlage jedoch im Rahmen des damaligen Sparprogramms ab: Zusätzlich sollten die Einlagen für die Jahre 2017 bis 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken gesenkt werden, welche bis 2037 hätten kompensiert werden sollen. Die geänderte Vorlage 5292c scheiterte im Juni 2018 in einer Referendumsabstimmung.

Vor diesem Hintergrund war für den Regierungsrat nicht abschliessend geklärt, ob die Stimmberechtigten sich grundsätzlich gegen eine Kürzung oder lediglich gegen die Spezialregelung für die Jahre 2017 bis 2037 ausgesprochen haben. Die durchgeführte Vernehmlassung hat diesbezüglich Klarheit geschaffen. Da nun auf eine Gesetzesänderung verzichtet wird, muss die Verkehrsfondseinlage mit dem nächsten konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) wieder auf 70 Mio. Franken angehoben werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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