Kanton senkt Asyl-Aufnahmequote für die Gemeinden ein weiteres Mal

Die Sicherheitsdirektion senkt die Aufnahmequote der Gemeinden im Asylbereich zum zweiten Mal innert Jahresfrist: Ab 1. Januar 2020 liegt sie bei 5 Personen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner (0,5 Prozentpunkte). Dies gab Regierungsrat Mario Fehr heute vor den Medien bekannt. Anfang Jahr betrug die Quote noch 0,7 Prozentpunkte.

Am 1. März 2019 ist in der Schweiz das neue Asylgesetz in Kraft getreten. Nach acht Monaten zieht die Sicherheitsdirektion mit dem Sozial- und dem Migrationsamt für den Kanton Zürich eine positive Bilanz zur Umsetzung des neuen Systems mit den beschleunigten Asylverfahren. «Alle Beteiligten machen ihren Job», hält Regierungsrat Mario Fehr fest: «Der Kanton, die Gemeinden und die weiteren Partner waren gut vorbereitet – die Umsetzung erfolgte problemlos».

Nachdem auf das Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes per 1. März 2019 bereits eine Senkung der Aufnahmequote von 0,7 auf 0,6 Prozentpunkte vorgenommen wurde, ist zur Entlastung der Gemeinden eine weitere Senkung auf 0,5 Prozentpunkte möglich. Sie erfolgt per 1. Januar 2020. Die Sicherheitsdirektion trägt damit der Entwicklung im Bereich der Asylgesuche Rechnung, wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr vor den Medien ausführte.

Die Chefin des Kantonalen Sozialamtes, Andrea Lübberstedt, informierte über neue Angebote zur Integrationsförderung in den kantonalen Durchgangszentren. Da dem Kanton mit der Neustrukturierung des Asylwesens mehr Personen mit Bleibeperspektive zugewiesen werden, verfolgt die Sicherheitsdirektion das Ziel, den Integrationsprozess frühzeitig, vor dem Übertritt in die Gemeinden, zu starten. In muttersprachlich geführten Kursen werden grundlegende Informationen zum Leben in der Schweiz und zu integrationsrelevanten Bereichen wie Bildung und Gesundheit vermittelt. «Das Angebot ist im Aufbau», zog Andrea Lübberstedt erste Bilanz, «und es ist erkennbar, dass sich das Engagement lohnt».

Urs Betschart, Chef des Migrationsamtes, informierte über den Vollzug der ausländerrechtlichen Massnahmen. Vollzugsprobleme bestehen weiterhin hauptsächlich mit Äthiopien, Eritrea, Algerien und Marokko. Um eine Verbesserung zu erlangen, sind innovative Rückkehrprogramme notwendig. Eine weitere Herausforderung sind gemäss Urs Betschart die Langzeitbeziehenden in der Nothilfe. «Durch persönliche Gespräche und eine enge Begleitung der Betroffenen kann viel erreicht werden», so Betschart.

Im Rahmen der Härtefallprüfung von Amtes wegen konnte bisher 102 Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, 18 Fälle sind noch in Bearbeitung.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)