Ausgeglichener Budgetentwurf

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat wie vor Jahresfrist einen Budgetentwurf, in dem sich Ertrag und Aufwand praktisch die Waage halten. Geplant ist für 2020 ein Aufwandüberschuss von 12 Millionen Franken, bei einem Haushaltsvolumen von rund 16,4 Milliarden Franken. Die Investitionsausgaben sollen auf 1,4 Milliarden Franken steigen.

Medienkonferenz «Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020-2023 und Entwurf Budget 2020» mit Regierungsrat Ernst Stocker».

Der Budgetentwurf 2020 weicht damit unter dem Strich nur unwesentlich vom Vorjahr ab. Gleichwohl gibt es bei einzelnen Leistungsgruppen zum Teil erhebliche Unterschiede. Die Steuererträge nehmen gemäss den Prognosen gegenüber dem Budget 2019 um 4,6 Prozent zu. Bei den Unternehmen rechnet der Budgetentwurf auf Grund der guten Wirtschaftslage der letzten Jahre mit einem überdurchschnittlich hohen Wachstum von 8,6 Prozent (natürliche Personen: plus 1,7 Prozent). Insgesamt beläuft sich das erwartete Wachstum aller Erträge des Kantons auf 3,9 Prozent. Dem steht allerdings eine Aufwandzunahme von 5 Prozent gegenüber. Sie ist zu einem grossen Teil auf nicht beeinflussbare Entscheide zurückzuführen.

Mehr Geld für Krankenkassenprämien des Mittelstandes

Am stärksten fallen bei der Aufwandzunahme die Beiträge an die Krankenkassenprämien ins Gewicht, wo der Nettoaufwand des Kantons von 408 auf 479 Millionen Franken steigt. Der Bruttoaufwand (inklusive des Bundesbeitrags) für die Prämienverbilligung, Prämienübernahmen und Verlustscheinübernahmen überschreitet neu die Milliardengrenze, mit 1019 Millionen Franken gegenüber 936 Millionen 2019 und 874 Millionen 2018. Der Regierungsrat hat aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Einkommensgrenzen für Mittelstandsfamilien mit Kindern angehoben. Zudem hat er die Berechtigungsgrenze für Erwachsene in bescheidenen Verhältnissen erhöht. Mit letzterem wird die gesetzliche Vorgabe sichergestellt, dass 30 Prozent der Versicherten Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

Weiter rechnet das Universitätsspital mit einem geringeren Ertragsüberschuss (minus 38 Millionen Franken), der Nationale Finanzausgleich kostet den Kanton Zürich rund 30 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr, und bei den Volksschulen wirkt sich aus, dass sich die geplante Kommunalisierung der Schulpflegen als nicht mehrheitsfähig erwiesen hat (minus 15 Millionen Franken). Hinzu kommen Mehrkosten wegen steigender Schülerzahlen an den Mittelschulen und höherer Beiträge im Sozialbereich.

Der Beschäftigungsumfang steigt effektiv insgesamt um 1218 Vollzeitäquivalente. Davon entfallen 183 auf den Anstieg der Schülerzahlen an der Volksschule. Das Universitätsspital rechnet mit 358, die Psychiatrische Universitätsklinik mit 271, die Universität mit 96, die Zürcher Fachhochschule für angewandte Wissenschaften mit 63 und die Kantonspolizei auf Grund des Bevölkerungswachstums mit 25 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten.

Gezielte Anpassungen beim Steuertarif geplant

Auf Grund der neuen Ausgangslage musste der Regierungsrat die Finanzplanung überarbeiten. Er beantragt deshalb für die beiden kommenden Jahre einen unveränderten Staatssteuerfuss von 100 Prozent. Der erwähnte finanzielle Mehrbedarf belastet die Erfolgsrechnung und die Finanzplanung inzwischen stark. Zudem ist das Investitionsvolumen in den nächsten Jahren erheblich: Die Investitionsausgaben nehmen über die nächsten vier Jahre um rund eine auf fünf Milliarden Franken zu, was auf Grund eines tiefen Selbstfinanzierungsgrades die in den vergangenen Jahren gesunkene Verschuldung wieder ansteigen lässt.

Der gesetzlich verlangte mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung über acht Jahre wird mit minus 295 Millionen Franken praktisch erreicht. Die früher geplante Steuerfusssenkung hätte das Budget und die weitere Finanzplanung mit rund 130 bis 140 Millionen Franken pro Jahr belastet. Sie hätte auch dazu geführt, dass der mittelfristige Ausgleich eindeutig nicht mehr erreicht worden wäre. Die sehr guten Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre haben dazu geführt, dass der Wert heute nicht tiefer im Minus ist.

Der Regierungsrat plant in seinen neuen Legislaturzielen indessen gezielte Massnahmen zum Erhalt des Steuersubstrats der natürlichen Personen. Dafür hat er in der Finanzplanung 2022 und 2023 einen Minderertrag von 140 Millionen Franken pro Jahr eingestellt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)