Kanton Zürich modernisiert Kurzstrafenvollzug

Die Gefängnisse Meilen und Horgen werden geschlossen, das Vollzugszentrum Bachtel wird ausgebaut: Das Amt für Justizvollzug modernisiert gegenwärtig den Kurzstrafenvollzug. Auch hier gilt: Oberstes Ziel ist die Wiedereingliederung, sprich, die Vorbereitung der Straftäter auf die Zeit nach der Entlassung.

Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich hat am Donnerstag an seiner Jahresmedienkonferenz die Zahlen des Jahres 2018 vorgestellt. Insgesamt verzeichnet das Amt für Justizvollzug für das Jahr 2018 395'438 Aufenthaltstage verteilt auf 1'217 Vollzugsplätze. Die Auslastung lag bei 86 Prozent. Insgesamt hat die Auslastung in allen Institutionen des Amts für Justizvollzug um knapp 1.8 Prozent abgenommen, was einer linear sinkenden Tendenz der Kriminalitätsrate zu verdanken ist. Nach Aussage von Amtschef Thomas Manhart handelt es sich um einen idealen Auslastungsgrad, der den Verantwortlichen genügend Flexibilität einräumt, um Gefangene bei Bedarf in andere Institutionen zu versetzen. 2018 gab es 4'212 Vollzugsfälle, davon waren 2'153 Freiheitsstrafen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fallzahl der Freiheitsstrafen kaum verändert.

Stationäre Massnahmen nach Art. 59.3 haben leicht zugenommen (von 13'145 Aufenthaltstagen im Jahr 2017 auf 15'831 im Jahr 2018). Auch die Ausländerrechtliche Haft (2017: 22'422 auf 2018: 24'726) und die Ersatzfreiheitsstrafen (2017: 15'658 auf 2018: 18'648) haben eine leichte Zunahme zu verzeichnen.

Die Vollzugseinrichtungen Zürich

Die Vollzugseinrichtungen mit ihren 456 Plätzen und 2223 Inhaftierten im Jahr 2018 sind vorgesehen für kurze Strafen bis zu 18 Monaten. Sie setzen sich zusammen aus Institutionen für Geschlossenen und Offenen Vollzug sowie für Ersatzfreiheitsstrafen, Halbgefangenschaft und Ausländerrechtliche Administrativhaft. Im geschlossenen Vollzug der Vollzugseinrichtungen des Kantons Zürich (VEZ) bleiben die Inhaftierten durchschnittlich ca. drei Monate. In der Ausländerrechtlichen Administrativhaft des Flughafengefängnisses werden 83 Prozent der Inhaftierten nach zwei Monaten wieder entlassen oder ausgeschafft.

Trotz kurzer Haftdauer in den VEZ-Institutionen können die Freiheitsstrafen in vollwertigen Vollzugsregimes vollzogen werden. So gibt es Angebote für Bildung, die zu über 80 Prozent von den Inhaftierten genutzt werden. «Bedenkt man, dass viele Inhaftierte aus bildungsfernen Schichten stammen, ist das eine sehr positive Zahl», sagt Theo Eugster, Direktor der VEZ, am Donnerstag vor Medienschaffenden. Zudem gibt es im Offenen wie im Geschlossenen Vollzug zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten. Sie reichen von einfachen Montagearbeiten über Landwirtschaft bis hin zu Angeboten im Bereich der Hauswirtschaft. Zu komplexe Arbeitsabläufe sind angesichts der kurzen Haftzeit nicht möglich.

Das Vollzugszentrum Bachtel für Offenen Vollzug und Ersatzfreiheitsstrafen wird gerade umgebaut und die Gefängnisse Horgen und Meilen werden 2020 bzw. 2021 geschlossen. Dies um die Prozesse effizienter zu gestalten.

99.6 Prozent der Straftäterinnen und Straftäter wird irgendwann entlassen. «Unser Auftrag heisst deshalb Resozialisierung», so Amtschef Thomas Manhart. «Unser Ziel ist es, die Straftäterinnen und Straftäter auf ein deliktfreies Leben in Freiheit vorzubereiten».

Über das Amt für Justizvollzug

Das Amt für Justizvollzug existiert in seiner jetzigen Organisationsform seit dem Jahr 1999. Es ist eine Besonderheit des Justizvollzugs des Kantons Zürich, dass sämtliche am Straf- und Massnahmenvollzug und mit sonstigen Haftarten befassten Disziplinen unter einem Dach bzw. in einer Organisation zusammenarbeiten.

Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich umfasst die Bewährungs- und Vollzugsdiensten, die für den Straftäter während seiner gesamten Verweildauer im Justizvollzug zuständig sind und seinen Vollzug organisieren – vom Eintritt bis hin zu Entlassung und Bewährungshilfe. Diese arbeiten eng mit dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst zusammen. Daneben gibt es die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies, die grösste JVA der Schweiz, die Vollzugseinrichtungen Zürich (VEZ) mit ihren fünf Gefängnissen, wo die Straftäter mit kürzeren Freiheitsstrafen untergebracht werden, die Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ) mit ihren fünf Gefängnissen sowie das Massnahmenzentrum Uitikon für Jugendliche und junge Erwachsene.

(Medienmitteilung des Amtes für Justizvollzug)