Keine kantonale Volksabstimmung am 17. November 2019

Am 17. November 2019 wird ein allfälliger zweiter Wahlgang der Ständeratswahl durchgeführt. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, an diesem Datum auf eine Volksabstimmung zu verzichten.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen auf kantonaler Ebene vier Vorlagen vor, die bei entsprechenden Voraussetzungen am 17. November 2019 hätten zur Abstimmung gebracht werden können. Es handelt sich um die Referenden gegen das vom Kantonsrat neu erlassene Gesetz über Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 25. März 2019 (sog. Taxigesetz) sowie gegen die Beschlüsse des Kantonsrats zum Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel in der Stadt Zürich (Erlass eines Spezialgesetzes und Bewilligung eines Rahmenkredits) vom 25. März 2019 (sog. Rosengartenprojekt). Weiter sind die kantonalen Volksinitiativen «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)» und «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle» abstimmungsreif, nachdem der Kantonsrat die Mittelstandsinitiative und ihren Gegenvorschlag am 3. Juni 2019 abgelehnt hat.

Über diese kantonalen Vorlagen sollen die Stimmberechtigten am nächsten ordentlichen Abstimmungstermin vom 9. Februar 2020 befinden. Mit der Verschiebung sollen die Risiken einer verspäteten Zustellung der Abstimmungsunterlagen und höhere Zustellkosten vermieden werden. Diese könnten sich aufgrund eines dynamischen Fristenwechsels ergeben, wenn kein zweiter Wahlgang der Ständeratswahl erforderlich ist. Zudem finden im Kanton Zürich im Wahljahr 2019 zahlreiche Urnengänge statt. Die Stimmberechtigten sollen – nach dem Vorbild des Bundes, der aufgrund der Nationalratswahlen auf den Abstimmungstermin im November verzichtet – von einer weiteren Abstimmung entlastet werden.

Der Verzicht auf die Volksabstimmung am 17. November 2019 führt dazu, dass bei der Mittelstands- und der Entlastungsinitiative die gesetzlich vorgesehene Frist von sieben Monaten zwischen der Beschlussfassung im Kantonsrat am 3. Juni 2019 und der Volksabstimmung am 9. Februar 2020 unwesentlich überschritten wird. Aus obengenannten Gründen lässt sich diese Überschreitung rechtfertigen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)