Leistungsaufträge: Regierungsrat und Gesundheitsdirektion haben jederzeit rechtsstaatlich korrekt gehandelt

Der Regierungsrat und die Gesundheitsdirektion haben vom Bericht der kantonsrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Vorgehen der Gesundheitsdirektion im Ombudsverfahren und zur Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler Kenntnis genommen. Der Bericht macht deutlich, dass es bei der Vergabe der Leistungsaufträge durch den Regierungsrat für schwere Knochentumor-Operationen zu keinerlei Rechtsverstössen gekommen ist. Damit fallen die von der Klinik Balgrist nach den Empfehlungen des ehemaligen Ombudsmanns erhobenen Vorwürfe dahin.

Der Schweizerische Verein Balgrist hatte im Anschluss an die Empfehlungen des ehemaligen Ombudsmanns bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates eine Aufsichtseingabe eingereicht, in der das Vorgehen des Kantons bei der Erteilung eines Leistungsauftrags für die Behandlung von schweren Knochentumoren an das Universitätsspital (USZ) kritisiert und dessen Widerruf gefordert wurde. Die GPK hält in ihrem heute veröffentlichten Bericht fest, dass der Entscheid des Regierungsrates, den Leistungsauftrag sowohl dem Balgrist als auch dem USZ zu erteilen, nicht in Frage gestellt wird. Kritisiert werden Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wie es zum Entscheid kam. Der Regierungsrat und die Gesundheitsdirektion werden sich damit auseinandersetzen und die erforderlichen Schlüsse daraus ziehen. Klar zurückgewiesen wird die Feststellung der GPK, dass die Erteilung des Leistungsauftrags an das USZ von der Gesundheitsdirektion «personifiziert» wurde. Die Gesundheitsdirektion und der Regierungsrat hatten ausschliesslich die Planung und Sicherung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Auge und erfüllten damit ihren gesetzlichen Auftrag. Ebenso klar zurückgewiesen wird die Einschätzung der GPK, wonach der Regierungsrat den erwähnten Leistungsauftrag gestützt auf unzulängliche Informationen erteilt habe. Schliesslich sind die von der GPK an die Adresse der Gesundheitsdirektion und der Regierung geforderten Massnahmen bei der Erarbeitung und Festlegung der Spitalliste 2022 eine Selbstverständlichkeit; sie werden bereits heute allesamt beachtet. Regierungsrat und Gesundheitsdirektion nehmen weiter von der Einschätzung der GPK Kenntnis, wonach der Ombudsperson grundsätzlich sämtliche Akten vorgelegt werden müssen und legen weiterhin grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ombudsperson.

Keine Rechtsverletzungen

Der Regierungsrat hat seine Haltung zu den erhobenen Vorwürfen in einem Schreiben an die GPK ausführlich dargelegt. Insbesondere wird festgehalten, dass weder die Gesundheitsdirektion noch der Regierungsrat gegen Gesetze oder das Gebot von Treu und Glauben verstiessen. Auch liegen keine Verstösse gegen das Rechtsgleichheitsgebot und das Willkürverbot vor. Dies bestätigt auch ein von der Gesundheitsdirektion in Auftrag gegebenes neutrales Rechtsgutachten, das auch der GPK zur Kenntnis gebracht wurde.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)