Vernehmlassung multimodale Mobilitätsdienstleistungen: Regierungsrat lehnt Vorlage des Bundes ab

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, multimodale Angebote im Verkehr zu fördern. Er erachtet die unterbreitete Vorlage jedoch als unvollständig und zu einseitig auf den öffentlichen Personenverkehr ausgerichtet. Er beantragt deshalb, auf die Vorlage über multimodale Mobilitätsdienstleistungen zu verzichten und das Thema breit abgestützt mit allen Beteiligten des Gesamtverkehrs von Grund auf zu bearbeiten.

Der Bundesrat will multimodale Mobilitätsdienstleistungen fördern. Als Kernelement will er deshalb Drittanbietern den Zugang zum Ticketvertrieb des öffentlichen Verkehrs ermöglichen und das Personenbeförderungsgesetz (PBG) entsprechend anpassen. Anlässlich der Vernehmlassung hat der Regierungsrat des Kantons Zürich hierzu Stellung genommen. Er misst dem Thema multimodale Mobilitätsdienste für die Gesellschaft und die öffentliche Hand eine hohe Relevanz bei, ortet in der konkreten Vorlage aber erhebliche Risiken und ungeklärte Fragen. Eine Regulierung muss zu einer Verbesserung des Gesamtsystems führen. Die Vorlage des Bundes erfüllt diese Erwartung nicht.  

Schwächung des öffentlichen Verkehrs und mögliche Mehrkosten

Gemäss Vorlage des Bundes sollen die öffentlichen Verkehrsunternehmen ihre Vertriebsinfrastruktur für private Mobilitätsanbieter oder -vermittler öffnen müssen. Umgekehrt müssen private Anbieter ihre Systeme jedoch nicht anderen zugänglich machen. Diese fehlende Reziprozität benachteiligt und schwächt die subventionierten öV-Unternehmen. Den Regierungsrat befremdet diese einseitige Bevorzugung privater Anbieter. Daraus können den Bestellern des öffentlichen Verkehrs und folglich den Steuerzahlern finanzielle Nachteile erwachsen.  

Gefahr für Verkehrs- und Raumplanungsziele sowie Datenschutz der Fahrgäste

Private Akteure handeln im Gegensatz zur öffentlichen Hand in erster Linie gewinnorientiert und verfolgen keine gesellschaftlichen und verkehrspolitischen Interessen. Durch die Bevorzugung privater Mobilitätsdienstleister besteht die Gefahr, dass es zu Fehlanreizen in der Mobilitätsvermittlung kommt, die den Verkehrs- und Raumplanungszielen der Kantone und des Bundes zuwiderlaufen. Grundsätzlich mangelt es der Vorlage an einer verkehrspolitischen Zielsetzung. Auch die vorgeschlagenen Änderungen betreffend den Datenschutz der Fahrgäste beurteilt der Regierungsrat kritisch. Sie würden den Datenschutz ohne vorgängige Abwägungen der Konsequenzen für die betroffenen Personen schwächen. Die kritische Auseinandersetzung mit derlei Risiken fehlt im erläuternden Bericht des Bundes gänzlich.  

Antrag auf grundlegende Aufarbeitung der Thematik

Der Regierungsrat steht neuen Mobilitätsdienstleistungen offen gegenüber und unterstützt die übergeordneten Ziele des Bundes. Entsprechende Regulierungen müssen jedoch zu einer Verbesserung des Gesamtsystems führen und die unbestrittenen Stärken des bestehenden Systems wie auch die Investitionen der öffentlichen Hand berücksichtigen. Eine sinnvolle Gesetzgebung für multimodale Mobilitätsdienstleistungen muss demnach zwingend auch für private Anbieter verbindlich sein. Das PBG ist hierfür das falsche Gesetz, da sich sein Geltungsbereich auf den öffentlichen Personenverkehr beschränkt. Der Regierungsrat beantragt dem Bund daher, auf die Vorlage zu verzichten und die Thematik stattdessen umfassend und unter Mitwirkung aller Beteiligten des Gesamtverkehrs aufzuarbeiten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)