Unkomplizierte neue Regelung der Hundekurse

Mit grossem Mehr haben sich die Stimmberechtigen am 10. Februar 2019 dagegen ausgesprochen, die Ausbildungspflicht für Hundehalter und Hunde im Kanton Zürich vollumfänglich abzuschaffen. Für diesen Abstimmungsausgang hatte der Regierungsrat in Aussicht gestellt, rasch eine unkomplizierte neue Regelung zu den Hundekursen vorzulegen. Mit der nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Vorlage löst der Regierungsrat dieses Versprechen ein.

Hundeschule: Die Hunde und die Halterinnen und Halter zur praktischen Hundeausbildung.
Die Hunde und die Halterinnen und Halter zur praktischen Hundeausbildung. Quelle: highwaystarz - Fotolia

Mit der Änderung, die der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, wird eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungsverpflichtung im kantonalen Hundegesetz verankert: Jede Person, die erstmals einen Hund hält, soll eine kurze, zwei Lektionen umfassende theoretische Hundeausbildung absolvieren. In der praktischen Ausbildung soll den Hundehalterinnen und -haltern in sechs Lektionen das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden. Die Pflicht zur praktischen Ausbildung soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten.

Die Verpflichtung zur praktischen Hundeausbildung gilt derzeit nur für Halterinnen und Halter von grossen oder massigen Hunden. Diese Einschränkung ist nach Einschätzung des Regierungsrates und verschiedener Fachverbände nicht zielführend: Die mit der praktischen Ausbildung angestrebte Sozialisation sowie tiergerechte und sichere Haltung des Hundes ist unabhängig von dessen Grösse sinnvoll.

Für den praktischen Kurs waren bisher in der Regel vierzehn Lektionen erforderlich; neu sollen es sechs sein. Die bisherige Unterscheidung zwischen Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurs entfällt. Der Theorieteil war bis 2016 auf Bundesebene geregelt. Vorgeschrieben waren vier Lektionen; mit der neuen Regelung auf Kantonsstufe sind zwei Lektionen vorgesehen.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)