Fünf Ferienwochen auch für 21- bis 49-Jährige

Der Regierungsrat passt die Ferienregelung für das kantonale Personal den Standards von vielen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Arbeitgebern an. Das heisst, dass auch die Mitarbeitenden im Alter von 21 bis 49 Jahren eine fünfte Ferienwoche erhalten.

Der Kanton Zürich verfügt insgesamt über gute und fortschrittliche Anstellungsbedingungen. Dazu zählen insbesondere die flexible Arbeitszeit und die zahlreichen Möglichkeiten für Teilzeitanstellungen. In einem wichtigen Punkt aber hinkte er bisher hinter den Standards der meisten Vergleichsarbeitgeber hinterher, nämlich mit den vier Wochen Ferien für das Segment der 21- bis 49-Jährigen. Deren Anspruch hat der Regierungsrat nun per 1. Januar 2020 mit einer Änderung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz auf fünf Wochen erhöht. Die bisher über den Jahreswechsel meist gewährten zwei bezahlten Arbeitstage hat er dabei neu in den Ferienanspruch integriert und drei zusätzliche Ferientage eingeführt; die Kompetenz für diese Änderung liegt abschliessend beim Regierungsrat.

Die Arbeitnehmer unter 21 und über 49 Jahren erhalten neu ebenfalls zwei zusätzliche Ferientage – anstelle der bisher über den Jahreswechsel gewährten Urlaubstage. Wird die Verwaltung auch ab 2020 über den Jahreswechsel geschlossen, müssen dannzumal alle Mitarbeitenden die ausfallenden Arbeitstage vollständig mit Gleitzeit vor- oder nachholen oder Ferien beziehen. Verzichtet hat der Regierungsrat auf die in der Vernehmlassungsvorlage geplant gewesene, aber breit kritisierte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 42,5 Stunden als Kompensation.

Grundsätzlich will der Regierungsrat wegen der Änderung keine zusätzlichen Stellen schaffen. Bei Betrieben mit Schichtbetrieb wird sich ein personeller, noch nicht bezifferbarer Mehrbedarf aber nicht vermeiden lassen. Mehrkosten ergeben sich auch bei der Volksschule, wo basierend auf dem aktuellen Arbeitszeitmodell neue Stellen notwendig werden können. Der Regierungsrat rechnet dafür mit Mehrkosten von 7,5 Millionen Franken für den Kanton und 22,7 bis 29,7 Millionen Franken für die Gemeinden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)