Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes: Entwurf geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, die Vernehmlassung zu einer Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes durchzuführen. Die geplanten Anpassungen am Gesetz erfolgen zeitlich abgestimmt auf die neue, umfassende Spitalplanung im Kanton, mit der die derzeit geltenden Spitallisten per 1. Januar 2022 abgelöst werden.

Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG), das seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist, schuf der Kanton Zürich die kantonale Grundlage zur Spitalplanung und -finanzierung, wie sie der Bund verlangt. Gestützt auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen erliess der Regierungsrat die seit 2012 geltenden Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Die Zürcherinnen und Zürcher können seither auf eine zeitgemässe und effiziente Spitalversorgung zählen.

Nachdem die Spitalplanung 2012 auf einen Planungs- und Prognosehorizont von rund zehn Jahren ausgelegt war, bedarf es im Hinblick auf das Jahr 2022 einer neuen, umfassenden Spitalplanung. Diese wird wiederum die Grundlage für die auf diesen Zeitpunkt hin zu erneuernden Spitallisten 2022 sein. Im Auftrag des Regierungsrates hat die Gesundheitsdirektion mit den Planungsarbeiten vor Jahresfrist begonnen (vgl. Medienmitteilung vom 22. Mai 2018).

Abgestimmt auf die neue Spitalplanung mit umfassender Bedarfsabklärung, Wirtschaftlichkeitsprüfung aller bisheriger und sich allenfalls neu um Leistungsaufträge bewerbender Spitäler sowie interkantonaler Koordination für die Zeit ab 2022 sollen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktualisiert werden. Dazu sind gezielte Anpassungen am SPFG vorgesehen. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, eine breite Vernehmlassung zum Entwurf durchzuführen. Sie wird vom 25. März bis zum 26. Juni 2019 dauern. Die neuen Regelungen sollen sich ins bisherige Regelwerk der Spitalplanung und -finanzierung einfügen und die Zürcher Spitalversorgung bei hoher Qualität zu möglichst günstigen Kosten auch in Zukunft gewährleisten und weiter optimieren.

Sorgfältige Interessenabwägung auf der Grundlage der Vernehmlassung

Im Schweizer Gesundheitswesen stehen auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene unterschiedlichste Vorschläge und Forderungen, insbesondere auch zu Steuerungsmassnahmen, die auf Kostendämpfung und -regulierung abzielen, zur Debatte. Mit der Vernehmlassung ermöglicht der Regierungsrat ein transparentes Vorgehen: Interessierte und betroffene Kreise ‒ politische Parteien, Spitäler und Institutionen des Gesundheitswesens, aber auch die mit dem Kanton Zürich über Patientenströme verbundenen anderen Kantone ‒ können zu möglichen Massnahmen Stellung nehmen respektive solche einbringen. Dazu gehören beispielsweise die im Entwurf zur Diskussion gestellten Möglichkeiten, bei Bedarf seitens des Kantons durch gezielte Mengenvorgaben steuernd auf die stationäre Gesundheitsversorgung einzuwirken, zusätzliche qualitative und kostenwirksame Anforderungen an die Leistungserbringer zu stellen oder bei der Auswahl der Leistungserbringer, die sich um einen Leistungsauftrag bzw. einen Platz auf der Spitalliste bewerben, zusätzliche, die bisherigen Auswahlkriterien ergänzende Faktoren zur Verfügung zu stellen, um die Zielsetzungen der Spitalplanung mit den geeignetsten Leistungserbringern zu erreichen. Vor diesem Hintergrund soll die Vernehmlassung rechtzeitig eine sorgfältige Interessenabwägung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen im Hinblick auf die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen ermöglichen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Für diese Meldung zuständig: