Zürcher Spitalplanung 2022: In drei Etappen zum Ziel

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine neue, umfassende Spitalplanung für den Kanton Zürich zu erarbeiten. Diese bildet die Grundlage zur Ablösung der derzeit geltenden Zürcher Spitallisten per 1. Januar 2022. Das von der Gesundheitsdirektion heute den Medien vorgestellte Projekt baut auf bewährten Elementen der Zürcher Spitalplanung 2012 auf und erlaubt durch ein fundiertes Vorgehen, gezielte Weiterentwicklungen vorzunehmen.

Medienkonferenz «Projekt zur Revision der Zürcher Spitallisten gestartet» mit Regierungsrat Thomas Heiniger.

Die Zürcherinnen und Zürcher können auf eine zeitgemässe und effiziente Spitalversorgung zählen. Grundlage dazu bildet die leistungsorientierte Zürcher Spitalplanung mit den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Mit den Spitallisten erteilt der Kanton Leistungsaufträge an die Listenspitäler; daran geknüpft sind Anforderungen an Qualität, Aus- und Weiterbildung und eine Aufnahmeverpflichtung (vgl. «Mehr zum Thema»).

Seit 2012 ist das System im Sinne einer «rollenden Spitalplanung» weitergeführt und punktuell angepasst worden. Nachdem die Spitalplanung 2012 auf einen Planungs- und Prognosehorizont von rund zehn Jahren ausgelegt war, bedarf es im Hinblick auf das Jahr 2022 einer neuen, umfassenden Spitalplanung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion damit beauftragt und die nötigen Ressourcen gesprochen.

Fundierte Erarbeitung der Planungsgrundlagen ‒ umfassende Evaluation

Regierungspräsident und Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger hat das Projekt zur Revision der Zürcher Spitallisten per 1. Januar 2022 heute den Medien vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitativ guten und finanzierbaren Spitalversorgung der Zürcher Bevölkerung. Dazu werden gezielte Massnahmen in drei Etappen erarbeitet. Die Gesundheitsdirektion zählt dabei auf die Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern der Spitäler und weiteren Expertinnen und Experten.

  • In der ersten Etappe werden die für die Spitalplanung notwendigen Grundlagen ausgearbeitet, der bisherige Bedarf an stationären medizinischen Leistungen abgebildet und darauf aufbauend der künftige Bedarf mit Blick auf das Jahr 2030 ermittelt. Die Resultate werden in einem Versorgungsbericht zusammengefasst. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2020 in die Vernehmlassung gegeben.
  • Basierend auf den Planungsgrundlagen werden in der zweiten Etappe die Bewerbungen interessierter Leistungserbringer (Spitäler und Geburtshäuser) für die Spitallisten 2022 Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie entgegengenommen. Der Start der Bewerbungsverfahren ist auf Herbst 2020 geplant.
  • In der dritten Etappe werden die an einem Listenplatz interessierten Leistungserbringer nach rechtsgleichen Kriterien evaluiert. Dies erfolgt anhand des ermittelten Bedarfs und insbesondere der Kriterien Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit. Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens werden in einem Strukturbericht zusammengefasst. Der Strukturbericht und die provisorischen Spitallisten werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung werden im Sommer 2021 die neuen Spitallisten mit den zu erteilenden Leistungsaufträgen durch den Regierungsrat verabschiedet, so dass sie per 1. Januar 2022 in Kraft treten können.

«Das Vorgehen und der Zeitplan erlauben eine fundierte Erarbeitung der Planungsgrundlagen und eine umfassende Evaluation aller Bewerber um einen Spitallistenplatz», fasste Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger das Projekt zur Spitalplanung 2022 zusammen. Die Rahmenbedingungen der stationären Versorgungsstruktur im Kanton Zürich werden damit wieder für eine längere Zeitperiode definiert und gestaltet. Ziel ist es dabei, zeitgemässe Versorgungsangebote zu fördern und Schnittstellen zwischen Versorgungsbereichen zu bereinigen, um eine koordinierte Versorgung entlang der gesamten Behandlungskette zu unterstützen. Entsprechend gilt der Grundsatz «ambulant vor stationär» im Sinne einer zeitgemässen und patientengerechten Versorgung auch in der Spitalplanung 2022. Geprüft wird im Projekt auch die Handlungsempfehlung der ZHAW-Experten zur Steuerung stationärer Kapazitäten.

Zürcher Spitalplanung und Zürcher Spitallisten

Bei der Zürcher Spitalplanung 2012 wurden die Spitäler nach objektiven und transparenten Kriterien bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit geprüft. Auf dieser Grundlage wurden die Spitallisten 2012 erstellt; sie sind seit 1. Januar 2012 in Kraft und decken den Bedarf der Zürcher Bevölkerung an stationären Behandlungen. Die Zürcher Spitalplanung geniesst schweizweit Vorbildcharakter. Die Mehrheit der Kantone stützt sich inzwischen auf das «Zürcher Modell» mit sinnvollen medizinischen Leistungsgruppen. Darauf basierten auch das Bewerbungsverfahren und die Vergabe der Leistungsaufträge. Auf der derzeit geltenden Zürcher Spitalliste für den Bereich Akutsomatik stehen 25 Akutspitäler und 2 Geburtshäuser; sie behandelten 2016 rund 194'000 Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zürich. Die Spitalliste für den Bereich Rehabilitation umfasst 21 Kliniken (7 davon mit Standort im Kanton Zürich); sie verzeichneten 2016 rund 9400 stationäre Zürcher Patientinnen und Patienten. Im Bereich Psychiatrie stehen 15 Listenspitäler zur Verfügung (11 davon mit Standorten im Kanton Zürich); hier belief sich die Zahl der Patientenaustritte von Zürcherinnen und Zürchern 2016 auf rund 13’000. ‒ Die Spitalplanung erfolgt gestützt auf die bundesrechtlichen Vorgaben (KVG, KVV) und die Bestimmungen des kantonalen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG).

Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger und Projektleiterin Seline Eisenring
Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger und Projektleiterin Seline Eisenring. Quelle: Regierungsrat Bild «Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger und Projektleiterin Seline Eisenring» herunterladen

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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