Der Kanton Zürich geht konsequent gegen Gewalt an Frauen vor

Der Regierungsrat hat gegenüber der Gewalt an Frauen eine ganz klare Haltung: Nulltoleranz. Entsprechend konsequent bekämpfen Polizei, Strafverfolgung und zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren intensiv die Gewalt an Frauen im Kanton Zürich. Zusätzliche Massnahmen sollen die Situation weiter verbessern.

Gewalt an Frauen ist im Kanton Zürich auch im Jahr 2019 eine traurige Tatsache. Durchschnittlich 13 Mal pro Tag rücken die Polizeikräfte wegen Fällen von häuslicher Gewalt aus. Sicherheitsdirektor Mario Fehr und Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, präsentierten am Donnerstag zusammen mit Fachfrauen aus den Bereichen Menschenhandel und Opferberatung das bereits bestehende enge Netz von Massnahmen gegen Gewalt an Frauen im Kanton.

Kantonspolizei, Staatsanwaltschaften, die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, die Jugendanwaltschaften, die Kantonale Opferhilfestelle- und die Opferberatungsstellen, Frauenhäuser und weitere zivilgesellschaftliche Akteurinnen engagieren sich heute gemeinsam gegen alle Formen der Gewalt. Der Kanton Zürich nimmt mit seinem Angebot auf diesem Feld in der Schweiz eine Vorreiterrolle ein, die er auch in Zukunft behalten will. So will der Regierungsrat bis im April 2019 eine Motion erfüllen, die die Ausdehnung der polizeilichen Gewaltschutzmassnahmen auch in Fällen von Stalking fordert, wo keine bestehende oder aufgelöste Beziehung oder Partnerschaft zwischen den involvierten Personen vorliegt. Auch soll der bestehende regierungsrätliche Strafverfolgungs-Schwerpunkt der Gewaltprävention für die nächste Planperiode akzentuierter auf die Bekämpfung der Gewalt an Frauen ausgerichtet werden.

Eine Reihe aktuell laufender Massnahmen soll die Situation von Opfern von Gewalt an Frauen weiter verbessern.

  • Die Frauenhäuser im Kanton Zürich sollen besser unterstützt werden. Sicherheitsdirektor Mario Fehr und Jacqueline Fehr, die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, gehen die Verbesserung gemeinsam an. Das umfasst auch die telefonische Hilfeleistung für gewaltbetroffene Frauen. Diese ist im Kanton Zürich zwar bereits gut ausgebaut, sie beruht aber wesentlich auf freiwilliger Arbeit. Da soll eine Professionalisierung erzielt werden.
  • Eine zweite Massnahme hat eine bessere Beratung und Begleitung von Opfern von Gewalt zum Ziel. Die Direktion der Justiz und des Innern beantragt dem Regierungsrat, für die Unterstützung von Opferhilfe-Beratungsstellen künftig 7,5 statt bisher 6 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.
  • Bereits umgesetzt ist das neue Online-Beratungsangebot der Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Der neu angebotene schriftliche Zugang zu Beratungsleistung wird heute im Kanton Zürich pro Tag durchschnittlich vier Mal gewählt.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion)