Regierungsrat kritisiert Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren
Medienmitteilung 11.12.2018
Der Regierungsrat hat im Rahmen eines Stakeholder Involvements zur Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren Stellung genommen. Er lehnt die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgeschlagene Vorlage ab, weil dadurch die Flughafen Zürich AG und damit der Landesflughafen unnötig geschwächt würden. Er kritisiert zudem das Vorgehen des BAZL, das mit seinem unausgewogenen Vorschlag bereits massiv Volksvermögen vernichtet und seine Partner brüskiert hat.
Mit Schreiben vom 12. November 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einem ausgewählten Kreis von «Stakeholdern» einen Entwurf für eine Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) zur Stellungnahme unterbreitet. Dieser Entwurf sieht unter anderem eine Änderung der Quersubventionierungsregelung von Art. 34 FGV vor. Transferzahlungen aus den nicht flugbetriebsrelevanten Geschäftsbereichen eines Flughafens sollen zugunsten des Segments Flugverkehr erheblich erhöht und im Gegenzug Gebühren für Airlines und Passagiere gesenkt werden.
Qualität der Flughafeninfrastruktur liegt im nationalen Interesse
Der Regierungsrat ist nicht damit einverstanden, dass der Flughafen Zürich AG ohne Not massiv finanzielles Substrat entzogen wird. Neben den mit der Teilrevision anvisierten Transferzahlungen sind für die Bemessung der Flughafengebühren auch die kalkulatorischen Kapitalkosten von Bedeutung. Die heute geltenden Berechnungsgrundlagen bewirken im aktuellen Niedrigzinsumfeld bereits Gebührensenkungen für die Nutzerinnen und Nutzer einerseits und Mindereinnahmen für die Flughafenbetreiberin andererseits. Dieser Bereich wird von der nun vorliegenden Teilrevision des BAZL jedoch nicht erfasst. Würden wie vom Bundesamt vorgeschlagen nun auch noch die Transferzahlungen erhöht und folglich die Gebühren weiter reduziert, wäre die Flughafen Zürich AG wegen erheblichen Mindereinnahmen in ihren Investitionsmöglichkeiten einseitig und massiv eingeschränkt. Dies würde letztlich nicht nur dem Flughafen, sondern auch den Reisenden, den Airlines, dem Kanton Zürich und der ganzen Schweiz schaden.
Regierungsrat fordert ausgewogene Lösung
Deshalb kritisiert der Regierungsrat den Vorschlag des BAZL für eine Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren. Er erwartet vom Bundesamt einen ausgewogenen Vorschlag, der alle Elemente der Flughafengebühren berücksichtigt und eine Regelung trifft, die den Interessen aller Beteiligten – Flughafenbetreiberin, Reisende und Airlines – gerecht wird. Nur so kann der Flughafen weiterhin seine Leistungen in hoher Qualität erbringen und die Versorgung als Landesflughafen sicherstellen.
Vernichtung von Volksvermögen
Der Regierungsrat ist irritiert über das unkoordinierte und überstürzte Vorgehen des BAZL. Der Kanton Zürich und die Flughafen Zürich AG sind seit Jahren verlässliche Partner des Bundes. Gemeinsam stellen sie sicher, dass das wichtigste internationale Luftverkehrskreuz der Schweiz laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst wird und den Reisenden ein erstklassiger Service zur Verfügung steht. Der Börsenwert des Unternehmens, an dem der Kanton Zürich zu einem Drittel beteiligt ist, verminderte sich nach Bekanntwerden der Bundespläne um mehr als eine Milliarde Franken. Diese massive Vernichtung von Volksvermögen wäre bei einem überlegteren Vorgehen zu vermeiden gewesen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)