Verrechnung von Geschäftsverlusten ab 2019

Der Regierungsrat setzt die vom Stimmvolk am 10. Juni 2018 angenommene Änderung des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Es geht bei der Änderung darum, dass auch Zürcher Unternehmen allfällige Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer verrechnen können, wenn sie eine Liegenschaft veräussern. Bisher war das im Kanton Zürich nur ausserkantonalen Gesellschaften möglich. Diese Ungleichbehandlung hat das Stimmvolk am 10. Juni 2018 beseitigt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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