Regierungsrat prüft weitere Modelle für fünfte Ferienwoche
Medienmitteilung 20.09.2018
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Vernehmlassungsvorlage zur kostenneutralen Einführung einer fünften Ferienwoche für das Personal mehrheitlich abgelehnt wird. Er verzichtet daher auf diese Umsetzung. Breit akzeptiert ist aber der Grundsatz, dass alle Angestellten mindestens fünf Wochen Ferien erhalten sollten. Nun soll eine kantonsinterne Umfrage die nötigen Entscheidungsgrundlagen liefern.
Die vom Regierungsrat zur Diskussion gestellte kostenneutrale Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche in Kombination mit einer leichten Erhöhung der Wochenarbeitszeit wird in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Auf grosse Akzeptanz stösst das grundsätzliche Ansinnen des Regierungsrates, die Ferienregelung für das Personal mit einer zusätzlichen Ferienwoche an die Anstellungsbedingungen von vielen privaten und öffentlichen Arbeitgebern anzugleichen. Dies, um die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu erhalten und zu verbessern.
Fünfte Ferienwoche weitgehend unbestritten
Das Modell für die Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche muss aus Sicht des Regierungsrates praktikabel, fair und finanzierbar sein. Die Finanzdirektion lanciert daher bei den Direktionen, der Rechtspflege und den selbstständigen Anstalten eine Umfrage. Dabei sollen Kosten und Personalbedarf von möglichen Modellen erhoben werden. Aufgrund dieser Entscheidungsgrundlagen wird eine Vorlage für die Umsetzung erarbeitet, die somit frühestens auf 2020 möglich ist.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)