Anpassungen an Spitallisten stärken Qualität und Innovation in der Zürcher Spitalversorgung

Die Zürcher Spitallisten werden auf den 1. Januar 2019 mit gezielten Anpassungen aktualisiert. Der Regierungsrat trägt damit insbesondere der Sicherstellung der Qualität der Spitalbehandlungen und der Innovation im Bereich der Spitalversorgung Rechnung.

Die Zürcherinnen und Zürcher können auf eine sehr gute Spitalversorgung bauen. Grundlage bildet die kantonale Spitalplanung mit den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Das System ist seither im Sinne einer «rollenden Planung» weitergeführt und punktuell angepasst worden. Die Aktualisierungen zielten jeweils darauf ab, die Qualität der Spitalbehandlungen und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu stärken. Diesem Grundsatz trägt der Regierungsrat auch mit den gezielten Anpassungen Rechnung, die er auf den 1. Januar 2019 an den geltenden Spitallisten vornimmt. Eine neue, umfassende Spitalplanung ist im Kanton Zürich auf das Jahr 2022 in Vorbereitung (vgl. Medienorientierung vom 22. Mai 2018).

Eine wichtige Qualitätsanforderung bilden die Vorgaben zu Mindestfallzahlen. Zürich hat 2012 als erster Kanton für einzelne medizinische Eingriffe Mindestfallzahlen pro Spital festgelegt. Sie gelten seither für knapp 30 verschiedene stationäre Eingriffe und haben sich hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit positiv ausgewirkt. Dies konnte die Gesundheitsdirektion in einer Analyse aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre aufzeigen: So sank die Mortalität zwischen 2012 und 2015 bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen mehr als doppelt so stark wie bei Behandlungen ohne Vorgaben, und die Fallkosten stiegen bei Behandlungen mit Mindestfallzahlen rund dreimal weniger stark als in den übrigen Bereichen.

Neue Mindestfallzahl-Vorgaben werden wirksam

Routine und Erfahrung sind nicht nur mit Blick auf das einzelne Spital von Bedeutung, sondern auch für die einzelne Operateurin, den einzelnen Operateur. So belegen verschiedene Studien, dass sich die Behandlungsqualität durch eine Verbindung von Mindestfallzahlen pro Spital mit Mindestfallzahlen pro Operateur weiter verbessern lässt. Der Kanton Zürich hat diese Erkenntnis vor Jahresfrist umgesetzt (Regierungsratsbeschluss Nr. 746/2017) und gezielt für sechs Leistungsgruppen auf den 1. Januar 2019 auch Mindestfallzahlen pro Operateurin/Operateur festgelegt. Sie sind so angesetzt, dass damit zugunsten der Patientensicherheit «Gelegenheitseingriffe» verhindert werden. Begleitet werden die Mindestfallzahlen pro Operateurin/Operateur durch die Einführung eines Qualitätscontrollings mit Qualitätssicherung durch Fachgesellschaften oder Zertifizierungen.

Nachdem eine Einführungszeit von gut einem Jahr eingeräumt worden ist, werden die Vorgaben auf den 1. Januar 2019 wirksam. Die Operateurinnen und Operateure, welche für 2019 die Facharztqualifikation erfüllen und die nötigen Mindestfallzahlen erreicht haben, finden sich auf einer von der Gesundheitsdirektion zusammengestellten Liste (vgl. www.gd.zh.ch/spitalliste). Soweit einzelne Spitäler gegen die Festlegungen des Regierungsrates vom vergangenen Jahr Beschwerde erhoben haben, bleibt deren aufschiebende Wirkung bestehen.

Pilotprojekt mit innovativem Versorgungsmodell im Reha-Bereich

Zur Umsetzung eines innovativen Pilotprojekts erhält die RehaClinic Zürich AG per 1. Januar 2019 einen bis 31. Dezember 2021 befristeten und insgesamt auf maximal 36 Betten beschränkten Leistungsauftrag auf der Spitalliste Rehabilitation für die neurologische Rehabilitation und Frührehabilitation am Standort des Spitals Limmattal. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Spital Limmattal ein innovatives Versorgungsmodell speziell für Schlaganfallbehandlungen einführen. In diesem Rahmen sollen im Sinne eines Klinik-in-Klinik-Modells eine räumlich in den Spitalneubau des Akutspitals Limmattal integrierte, stationäre Rehabilitationsabteilung sowie dazugehörige Therapieräume betrieben werden. Mit der durchgehenden Betreuung durch eine gleichbleibende Bezugsperson über den gesamten Behandlungspfad hinweg kann eine für die einzelnen Patientinnen und Patienten neuartige Form der Rehabilitationsversorgung geschaffen werden. Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet und soll Erkenntnisse für die spitalnahe Rehabilitation liefern.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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