Revision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz in zwei Schritten

Der Kanton Zürich passt das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) aufgrund der Datenschutzreform der Europäischen Union an. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Revision des IDG in einem zweistufigen Vorgehen.

Der erste Teil der Anpassung soll sicherstellen, dass das kantonale Recht die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Datenschutz erfüllt und die revidierte Europarats-Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet werden kann. Die EU-Richtlinie zum Datenschutz ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, weshalb Bund und Kantone gemäss den Schengen-Assoziierungsabkommen verpflichtet sind, ihre Gesetze entsprechend anzupassen.

Diverse Anpassungen nötig

Der Kanton Zürich hält sich bei den Anpassungen an den von einer Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantone erarbeiteten Leitfaden. Anpassungen sind notwendig bei den Begriffsbestimmungen (Erwähnung der genetischen und biometrischen Daten und des Profilings) und den Transparenzbestimmungen (Informationspflicht des öffentlichen Organs gegenüber der betroffenen Person, Meldung unbefugter Datenbearbeitung an die oder den Datenschutzbeauftragten und Datenschutz-Folgenabschätzung). Weitere Anpassungen sind im Bereich der Aufsicht nötig: Die oder der Beauftragte für den Datenschutz wird künftig Verfügungen erlassen können, wenn ein öffentliches Organ bei einer erheblichen Verletzung von Bestimmungen über den Datenschutz einer Empfehlung keine Folge leistet. Im Bereich der Strafverfolgung und des Strafvollzugs sind zudem Datenschutzberatende einzusetzen.

Weitere Reformen geplant

Da das IDG nur auf die öffentlichen Organe anwendbar ist, ist die Umsetzung der europäischen Rechtsgrundlagen mit Bezug auf private Datenbearbeitende Sache des Bundes und wird im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz erfolgen. Der Regierungsrat prüft in einem zweiten Schritt, in einem gesonderten Revisionsprojekt, weiteren Anpassungsbedarf. Er tut dies im Rahmen der Umsetzung der «Strategie Digitale Verwaltung» und gestützt auf eine in den Jahren 2013 bis 2017 durchgeführte Evaluation.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)