In Untersuchungshaft weniger lang in der Zelle
Medienmitteilung 13.07.2018
Das Amt für Justizvollzug hat am Freitag an seiner Jahresmedienkonferenz Schritte zur Weiterentwicklung der Untersuchungshaft vorgestellt. Eine intensivere Betreuung der Inhaftierten, längere Aufenthaltszeiten ausserhalb der Zelle und Lockerungen in einer zweiten Phase der Untersuchungshaft sind das erklärte strategische Ziel. Insgesamt hat die Zahl der Aufenthaltstage in Untersuchungshaft seit 2013 um 16 Prozent abgenommen.
Insgesamt verzeichnet das Amt für Justizvollzug für das Jahr 2017 422'631 Aufenthaltstage verteilt auf 1'306 Vollzugsplätze. Die Auslastung lag damit bei knapp 90 Prozent. Nach Aussage von Amtschef Thomas Manhart handelt es sich um einen idealen Auslastungsgrad, der den Vollzugsverantwortlichen die Möglichkeit gibt, Gefangene bei Bedarf in andere Institutionen zu versetzen. Die Anzahl von Aufenthaltstagen in der Untersuchungshaft haben seit 2013 von 139'386 um 16 Prozent auf 116'453 im Jahr 2017 abgenommen. Dies ist laut Manhart darauf zurückzuführen, dass die Kriminalität im Kanton Zürich wie in der ganzen Schweiz abnimmt. «Eine erfreuliche gesellschaftliche Entwicklung, die uns die Möglichkeit bietet, unser Angebot zu differenzieren und noch besser auf die Problemstellungen der Straftäter zuzuschneiden», sagte Manhart am Freitag vor den Medien. Abschliessend stellte er fest, dass es dem Justizvollzug des Kantons Zürich auch im letzten Jahr gelungen ist, den Platzbedarf richtig einzuschätzen und gut zu planen.
Roland Zurkirchen, Direktor der Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ), erläuterte vor den Medien die Untersuchungshaft und zeigte Wege zu deren Entwicklung auf. Erstrangiger Zweck der Untersuchungshaft ist es, Flucht und Rückfälle sowie Absprachen und ein Einwirken auf Beweismittel zu verhindern. Trotz Unschuldsvermutung führt dies dazu, dass es sich bei der Untersuchungshaft um die restriktivste Haftform handelt. Rechtskräftig verurteilte Straftäter können im Vergleich dazu von den Resozialisierungsbestrebungen im Justizvollzug profitieren. Sie haben mehr Möglichkeiten für soziale Kontakte und Kommunikation mit Personen ausserhalb der Mauern, weil das Ziel des Strafvollzugs grundsätzlich eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei, sagte Zurkirchen. Die Untersuchungshaft voranzutreiben, ist ein strategisches Ziel. So werde beispielsweise die Betreuung der Insassen und die Sozialarbeit verstärkt, die Aufenthaltsdauer ausserhalb der Zelle werde länger und nicht zuletzt sei die Einführung des sogenannten Zweiphasenmodells auf Ende Jahr geplant. Dann soll die Untersuchungshaft in zwei Phasen unterteilt werden. Die zweite Phase kann beginnen, wenn keine Kollusionsgefahr mehr besteht. Sie bietet mehr Möglichkeiten zu Kommunikation und sozialem Austausch. Ziel der verschiedenen Anpassungen ist es laut Zurkirchen, den schädlichen Nebenwirkungen der Untersuchungshaft entgegenzuwirken.
Jérôme Endrass, Stabschef des Amts, erläuterte vor den Medien eine leichte Zunahme der Psychiatrisch-Psychologischen Versorgung. Straftäter benötigen laut Endrass häufiger psychiatrische Unterstützung als in früheren Jahren, z.B. wegen Schlaflosigkeit oder einer Depression. Beschuldigte und Straftäter müssten zudem häufiger in psychiatrische Kliniken versetzt werden. Im Abnehmen begriffen ist laut Endrass dagegen die Anzahl der deliktorientierten Behandlungen zur Senkung der Rückfälligkeit. «Dies widerlegt ganz klar die These der Psychiatrisierung des Justizvollzugs», hielt Endrass fest.
Vor der Präsentation der Jahreszahlen bekamen Medienschaffende die Gelegenheit, sich das Gefängnis Zürich anzusehen und den Weg eines Häftlings, der neu ins Gefängnis eintritt, nachzuvollziehen.
Das Amt für Justizvollzug existiert in seiner jetzigen Organisationsform seit dem Jahr 1999. Es ist eine Besonderheit des Justizvollzugs des Kantons Zürich, dass sämtliche am Straf- und Massnahmenvollzug und mit sonstigen Haftarten befassten Disziplinen unter einem Dach bzw. in einer Organisation zusammenarbeiten.
Das Amt für Justizvollzug umfasst die Bewährungs- und Vollzugsdiensten, die für den Straftäter während seiner gesamten Verweildauer im Justizvollzug zuständig sind und seinen Vollzug organisieren – vom Eintritt bis hin zu Entlassung und Bewährungshilfe. Diese arbeiten eng mit dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst zusammen. Daneben gibt es die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies, die grösste JVA der Schweiz, die Vollzugseinrichtungen Zürich (VEZ) mit ihren fünf Gefängnissen, wo die Straftäter mit kürzeren Freiheitsstrafen untergebracht werden, die Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ) mit ihren fünf Gefängnissen sowie das Massnahmenzentrum Uitikon für Jugendliche und junge Erwachsene.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)