Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher integrieren

Der Kanton Zürich erarbeitet zusammen mit den Gemeinden eine Umsetzungsstrategie zur nationalen Integrationsagenda. Ziel ist, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene besser und rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür wird dem Kanton künftig vom Bund mehr Geld zur Verfügung gestellt.

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die schnell eine Arbeit finden, rasch eine Landessprache lernen und in gutem Kontakt mit der ansässigen Bevölkerung stehen, sind weniger lang abhängig von der Sozialhilfe. Um die Integrationsbemühungen für diese Menschen zu intensivieren, benötigen die Kantone mehr finanzielle Mittel.

Die Integrationsagenda wurde am 23. März 2018 von der Konferenz der Kantonsregierungen und in seiner Sitzung vom 25. April vom Bundesrat genehmigt. Mittels höheren Investitionen, verbindlichen Wirkungszielen und Integrationsprozessen sollen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher und besser integriert werden. Die Integrationspauschale des Bundes an die Kantone – ein einmaliger Beitrag pro vorläufiger Aufnahme beziehungsweise Asylgewährung – wird von heute 6'000 auf 18'000 Franken pro Person erhöht. Dies gilt für ab 1. Mai 2019 als vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge anerkannte Personen.

Umsetzung im Rahmen von KIP 2

Die Umsetzung der «Integrationsagenda Schweiz» erfolgt über die kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Um die erhöhte Integrationspauschale zu erhalten, müssen die Kantone dem Bund bis zum 30. April 2019 ein Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda einreichen. Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, dieses Konzept sowie die entsprechende Anpassung des KIP 2 zu erarbeiten. Die Projektleitung obliegt der Fachstelle für Integrationsfragen.

Einbezogen sind die relevanten kantonalen und kommunalen Stellen: Der Regierungsrat hat die direktionsübergreifende Arbeitsgruppe Flüchtlingsintegration als Projektausschuss und das KIP-Begleitgremium als fachliche Begleitung in diesem Prozess bestimmt. Im Begleitgremium sind nebst den kantonalen Amtsstellen der Gemeindepräsidentenverband, die Sozialkonferenz des Kantons Zürich sowie die Städte Zürich und Winterthur vertreten. Die Gemeinden können ihre Anliegen über diese Akteure in den Prozess einbringen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)