#zukrass – Informationskampagne der Opferhilfe

25 Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ist die Opferhilfe im Kanton Zürich gut verankert. Dank Beratung und Unterstützung gelingt es den acht Zürcher Opferberatungsstellen unter anderem, die psychische Belastung von Opfern von Gewalttaten zu verringern. Weil die Hilfsangebote aber vor allem bei jungen Erwachsenen kaum bekannt sind, startet der Kanton eine Informationskampagne.

Medienkonferenz «Informationskampagne der Opferhilfe» mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Die Situation von Opfern von Gewalttaten in der Schweiz hat sich verbessert. Seit das Opferhilfegesetz 1993 in Kraft getreten ist, unterstützt die Gesellschaft Opfer von Gewalttaten mit medizinischer, psychologischer, sozialer, materieller und juristischer Hilfe.

In einer Bilanz zu 25 Jahren Opferhilfegesetz bezeichnete Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, das Opferhilfegesetz als «Meilenstein in der gesellschaftlichen Solidarität». Opfer von Gewalttaten würden dank dem Gesetz und dessen praktischer Umsetzung jetzt ernst genommen und von der Gemeinschaft unterstützt.

Der Kanton Zürich ist im Bereich der Opferhilfe professionell aufgestellt. Die Kantonale Opferhilfestelle koordiniert und finanziert die Hilfsangebote und beurteilt Gesuche um finanzielle Unterstützung. Acht anerkannte Opferberatungsstellen mit unterschiedlichen Ausrichtungen leisten die praktische Unterstützungsarbeit. Die funktioniert sehr gut und ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Der Kanton wendet für die Opferhilfe gesamthaft pro Jahr rund 10 Millionen Franken auf.

Zwei Drittel kennen die Opferhilfe nicht

Verschiedene Studien haben in den vergangenen Jahren die Wirkung des Opferhilfegesetzes untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Angebote der Opferhilfe in der Bevölkerung vergleichsweise schlecht bekannt sind. Nur ein Drittel der Bevölkerung hat schon vom Opferhilfegesetz gehört; in der Gruppe der 16–29-Jährigen wissen sogar 78 Prozent der Befragten nicht, dass es Hilfsangebote für Opfer gibt. Bekannt ist auch, dass Männer laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik zwar ungefähr gleich oft Opfer von Gewalttaten werden wie Frauen. Männer melden sich aber viel seltener bei Beratungsstellen als Frauen. Diese Befunde sind darum besorgniserregend, weil die Erfahrungen zeigen, dass die Hilfsleistungen unter dem Titel Opferhilfe tatsächlich zu einer Verringerung der psychischen Beeinträchtigung von Opfern von Gewalttaten führen.

Start der Informationskampagne #zukrass

Die Direktion der Justiz und des Innern lanciert darum eine Informationskampagne zur Verbesserung der Situation. Im Zentrum stehen vier Videoclips, die Opfersituationen und den Umgang der Betroffenen damit beispielhaft zeigen. Die Kampagne trägt den Namen #zukrass; sie hat zum Ziel, Opfer zu ermutigen, sich zu melden. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Informationskampagne macht klar, dass es immer das Opfer selber ist, das entscheidet, ob weitere Schritte unternommen werden.

Mehr Zeit für Begleitung von Opfern

Die Opferhilfe im Kanton Zürich soll weiter verbessert werden. Unter anderem setzt sich Regierungsrätin Jacqueline Fehr für mehr Mittel für die Opferberatungsstellen ein. Im Durchschnitt können die Mitarbeitenden der Opferhilfestellen für einen der rund 9000 Fälle pro Jahr 5 Stunden Arbeitszeit aufwenden. Diese Zeit reicht häufig nicht aus, beispielsweise dann, wenn sich eine Frau aus einer Jahre andauernden Situation von häuslicher Gewalt zu befreien versucht oder wenn es darum geht, ein Opfer von massiver Gewalt durch einen Gerichtsprozess zu begleiten.

Weiter verbessert werden soll auch die Qualität der Einvernahmen von Opfern. Die Oberstaatsanwaltschaft und die kantonale Opferhilfestelle organisieren mit diesem Ziel gemeinsam Weiterbildungen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Polizei und Gerichte im Kanton Zürich. Ziel ist es, eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.

Die Direktion der Justiz und des Innern setzt sich ausserdem in der laufenden Revision der Strafprozessordnung für eine Besserstellung des Opfers im Strafverfahren ein.

Weitere Informationen

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)