Standortwechsel des Zentrums für Zahnmedizin bringt viele Vorteile mit sich

Wenn das Universitäts-Kinderspital Zürich voraussichtlich Ende 2022 seinen Neubau in Zürich-Lengg bezieht, wird dessen heutiger Standort in Zürich-Hottingen frei. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass das Areal künftig durch das Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) der Universität Zürich genutzt wird. Das dadurch frei werdende Gebäude des ZZM wird dem Universitätsspital zur Verfügung gestellt.

Das heutige Areal des Kinderspitals liegt in der Nähe der Universität Zürich und des Universitätsspitals. Der Regierungsrat hat mehrmals bekräftigt, dass es im Interesse des Kantons ist, die wenigen dem Kanton verbliebenen grossen Grundstücke in der Stadt Zürich langfristig für öffentliche Zwecke zu erhalten. Nachdem verschiedene öffentliche und private Nutzungen eingehend geprüft wurden, hat der Regierungsrat beschlossen, dass das Areal zum neuen Standort für das Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) der Universität Zürich werden soll. Dieses befindet sich heute im Hochschulgebiet Zürich Zentrum an der Platten-/Pestalozzistrasse.

Die Infrastruktur am jetzigen Standort des ZZM ist veraltet und muss grundlegend saniert werden, zudem kann dort der künftige Flächenbedarf nicht abgedeckt werden. Der Standortwechsel führt zu deutlichen Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand. Damit wird das ZZM als Zahnzentrum mit hochstehender Behandlung, Forschung und Lehre gestärkt. Der Wegzug des Zentrums für Zahnmedizin ermöglicht es zudem dem Universitätsspital, die ambulante Medizin auf dem Areal Platten-/Pestalozzistrasse anzusiedeln. So können die Bauzeit für die Gesamterneuerung des Universitätsspitals verkürzt und aufwändige Rochadeplanungen reduziert werden.

Für einen Wechsel des Zentrums für Zahnmedizin auf das Kinderspital-Areal müssen der kantonale Richtplan angepasst sowie der kantonale Gestaltungsplan «Kinderspital Zürich» aufgehoben werden. Zudem muss abgeklärt werden, wie der Flächenbedarf des ZZM auf dem Areal optimal abgebildet werden kann.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)