Regierungsrat beschliesst neues Gesamtverkehrskonzept

Mit dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) legte der Regierungsrat 2006 erstmals die langfristigen Ziele und Entwicklungsgrundsätze für das Gesamtverkehrssystem im Kanton Zürich fest. Mit der nun beschlossenen zweiten Ausgabe, dem GVK 2018, aktualisiert der Regierungsrat die Ziele und Handlungsschwerpunkte im Planungshorizont bis 2030. So schafft er eine wichtige Grundlage, damit der Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich im Einklang mit der im kantonalen Richtplan definierten Siedlungsentwicklung auch künftig mit allen Verkehrsträgern gut erschlossen ist.

Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018
Herausgeber/in
Regierungsrat
Publikationsdatum
März 2018

Die 2006 erstmals durch den Regierungsrat im GVK festgehaltenen Entwicklungsgrundsätze haben sich als zentraler Orientierungsrahmen für alle im Politikbereich Verkehr tätigen Stellen bewährt. Die Mehrheit der darin formulierten Ziele und Massnahmen wurde erreicht. Das zentrale Ziel, dass der öffentliche Verkehr mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses übernimmt, der nicht auf den Fuss- oder Veloverkehr entfällt, konnte sogar übertroffen werden. Der ÖV übernahm im Zeitraum von 2007 bis 2015 einen Anteil von 54 Prozent am Verkehrswachstum.

Dank den umgesetzten Massnahmen – etwa der Durchmesserlinie, der Glattalbahn oder der Zürcher Westumfahrung – sind der Wirtschafts- und Lebensraum Kanton Zürich und seine Teilgebiete sehr gut erschlossen. Um diese Standortqualität für Bevölkerung und Wirtschaft aber zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind auch künftig grosse Anstrengungen nötig.  

Tiefgreifende Veränderung bekannter Mobilitätsmuster

Seit 2006 haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert. Der Kanton Zürich steht in den nächsten Jahrzehnten vor grossen Herausforderungen. So ist weiterhin mit einem markanten Anstieg von Bevölkerung und Beschäftigten zu rechnen. Das Wachstum soll gemäss den Zielvorgaben des kantonalen Richtplans zu 80 Prozent in den urbanen Gebieten stattfinden. Die Mobilitätsnachfrage wird bedeutend steigen, sowohl für den Personen- wie auch für den Güterverkehr. Dazu kommt, dass sich die bekannten Mobilitätsmuster von Personen und Gütern aufgrund technischer Innovationen und gesellschaftlicher Veränderungen tiefgreifend wandeln werden. Dieser Wandel wird Auswirkungen auf Verkehrsangebot und -infrastruktur nach sich ziehen. Die Verminderung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen bleibt weiterhin eine grosse Herausforderung. Schliesslich ist dafür zu sorgen, dass die Finanzierung des Verkehrsangebots auch in Zukunft sichergestellt ist.  

Effiziente Mobilität für Menschen und Güter sicherstellen

Aufgrund der veränderten Ausgangslage wurde das GVK grundlegend überarbeitet. Das GVK 2018 zeigt mit Planungshorizont 2030 auf, wo der Kanton Zürich beim Verkehrsangebot Schwerpunkte setzt und wo er die Mobilität im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten beeinflussen will. Dazu definiert das GVK 2018 acht Handlungsschwerpunkte (siehe unten). Mit dem GVK 2018 stellt der Regierungsrat sicher, dass das Verkehrssystem im Kanton Zürich auch längerfristig eine ausreichende und effiziente Mobilität für Menschen und Güter ermöglicht – wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung des Wirtschaftsraums Zürich. Ebenso unterstützt es die im kantonalen Richtplan vorgegebene Raumentwicklung und leistet damit einen Beitrag, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten.

Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Bearbeitung der Handlungsschwerpunkte des GVK 2018 direktionsübergreifend koordinieren, dem Regierungsrat bei massgeblichen Entwicklungen Bericht über die Umsetzung des GVK 2018 erstatten und in Absprache mit den zuständigen Organisationseinheiten allfällige Steuerungsmassnahmen beantragen.

Handlungsschwerpunkte bis 2030

Aus den im GVK 2018 enthaltenen Zielen und Strategien leitet der Regierungsrat acht Handlungsschwerpunkte für den Zeitraum bis 2030 ab, die er im Rahmen der kantonalen Zuständigkeiten und zusammen mit den weiteren Akteuren und der Wirtschaft bearbeiten will. Diese betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Die technologische Entwicklung und Innovation beim Güter- und beim Personenverkehr begleiten, fördern und nutzen. Dazu gehört die rechtzeitige Vorbereitung des Strassennetzes auf automatisierten Verkehr.
  • Die volkswirtschaftliche Effizienz bei der Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen bzw. -angebote steigern durch eine gleichmässigere Verteilung der Nachfrage (Glättung der Nachfragespitzen zu den Hauptverkehrszeiten).
  • Die verkehrsplanerische Umsetzung und Begleitung der im kantonalen Richtplan vorgegebenen Siedlungsverdichtung.
  • Überprüfung bzw. Optimierung der Planungs- und Finanzierungsinstrumente (Agglomerationsprogrammen und Strassenfonds) sowie die Entwicklung von Zielvorstellungen für die Angleichung der Nutzerfinanzierung beim öV und auf der Strasse.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)