Aufhebung des Schiffszuschlags dank Mehrwertsteuersenkung

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nimmt wegen der Senkung der Mehrwertsteuer jährlich rund 2,5 Millionen Franken zusätzlich aus Ticketverkäufen ein. Diesen finanziellen Vorteil gibt er mit einer spezifischen Tarifmassnahme an seine Fahrgäste zurück. Per Karfreitag, 30. März 2018, wird der ZSG-Schiffszuschlag aufgehoben. Der Zürcher Regierungsrat stimmt diesem Vorgehen zu. Der Regierungsrat beauftragt den ZVV dafür zu sorgen, dass Massnahmen erarbeitet werden, die eine spürbare und nachhaltige Verbesserung des Kostendeckungsgrades der ZSG zum Ziel haben.

Medienkonferenz «Schiffszuschlag» mit Regierungsrätin Carmen Walker Späh.

Am 1. Januar 2018 wurde der Mehrwertsteuersatz um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Aus praktischen und technischen Gründen war es dem ZVV nicht möglich, diese Senkung den Fahrgästen umgehend weiterzugeben: Die Preisreduktion bei den meisten Einzeltickets beträgt nur einzelne Rappen und könnte so gar nicht im korrekten Umfang an die Kunden weitergegeben werden. Bei unveränderten Ticketpreisen führt die Senkung der Mehrwertsteuer folglich zu Mehreinnahmen beim ZVV. Diese betragen rund 2,5 Millionen Franken. Der ZVV hatte entschieden, diese Senkung quasi als Guthaben seiner Fahrgäste bei einer nächsten Tarifanpassung anzurechnen. Bis dahin verringern diese Mehrreinnahmen das Defizit des ZVV, das von den Steuerzahlenden des Kantons Zürich getragen wird.

Einnahmen aus der Mehrwertsteuerreduktion kompensieren Schiffszuschlag

Der eidgenössische Preisüberwacher hatte gegenüber der Branche des öffentlichen Verkehrs mehrfach den Wunsch geäussert, dass diese Mehreinnahmen direkt an die Fahrgäste weitergegeben werden. Der Betrag von rund 2,5 Mio. Franken aus der Mehrwertsteuersenkung entspricht ungefähr den Einnahmen, die der ZVV im letzten Jahr mit dem ZSG-Schiffszuschlag erwirtschaftete. Eine Aufhebung des Schiffszuschlages stellt deshalb vom finanziellen Umfang her eine passende und darüber hinaus auch praktikable Massnahme dar, um die Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich an den Mehreinnahmen teilhaben zu lassen. Der Verkehrsrat, der für die Festsetzung des ZVV-Tarifs zuständig ist, hat sich für dieses Vorgehen entschieden. Der Regierungsrat stimmt dem zu.

Finanzielle Vorgaben des Kantons Zürich bleiben erfüllt

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 16 (Lü16) war der Schiffszuschlag nur eine unter verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Kostenunterdeckung des ZVV, die umgesetzt wurden und werden. Auch bei einer Aufhebung des Schiffszuschlags fliesst nun aufgrund der Senkung des Mehrwertsteuersatzes ein vergleichbarer Betrag in die Kasse des ZVV. Die Vorgaben des Kantons aus Lü16 werden somit auch bei einer Aufhebung des Schiffszuschlags mehr als erfüllt. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Zürcher Gemeinden, die für die Hälfte des ZVV-Defizits aufkommen: Auch für sie hat die Aufhebung des Schiffszuschlages keine zusätzliche finanzielle Belastung zur Folge.  

Anhaltende politische Unruhe

Der Schiffszuschlag geriet kurz nach seiner Einführung in die Kritik einzelner Kundengruppen und wurde zum Gegenstand zahlreicher Vorstösse im Kantonsrat. Nach mehrmonatigem politischem Ringen einigten sich die Fraktionen im Kantonsrat am Ende des letzten Jahres auf einen Kompromiss, wonach eine grundsätzliche Beurteilung des Schiffszuschlags erst nach drei Betriebsjahren erfolgen soll. Damit sollte die Schifffahrt auf dem Zürichsee wieder in ruhigeres Fahrwasser gelangen. Trotz dieses Kompromisses und eines finanziell guten Ergebnisses nach dem ersten Betriebsjahr wurde im Februar eine Unterschriftensammlung für eine kantonale Volksinitiative zur Aufhebung des Schiffszuschlages gestartet. Der Schiffszuschlag wird somit auf mehrere Jahre hinaus politisch, medial und gesellschaftlich im Scheinwerferlicht bleiben. Das erschwert die Arbeit der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) im Allgemeinen und belastet speziell ihr Personal. Auch vor diesem Hintergrund bieten die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuerreduktion eine valable Alternative zum Schiffszuschlag.

Wirtschaftlichkeit der ZSG bleibt oberstes Ziel

Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der ZSG hat für den Regierungsrat weiterhin oberste Priorität. In der politischen Debatte herrschte weitgehend Einigkeit, dass der tiefe Kostendeckungsgrad der ZSG verbessert werden muss. Der Regierungsrat beauftragt den ZVV dafür zu sorgen, dass Massnahmen erarbeitet werden, die eine spürbare und nachhaltige Verbesserung des Kostendeckungsgrades der ZSG zum Ziel haben. Im Vordergrund stehen Effizienzsteigerungen, Angebotsoptimierungen oder das Ausloten des Spielraums, wie mit den bestehenden Ressourcen das ertragsstarke Extrafahrtengeschäft ausgebaut werden kann.

Aufhebung gilt ab morgen

Die Zuschlagspflicht entfällt ab dem Start der Sommersaison der ZSG am Karfreitag, 30. März 2018. Die Aufhebung des Schiffszuschlags verfügte der Verkehrsrat vorerst als provisorische Tarifmassnahme. Während der kommenden drei Wochen erfolgt eine Vernehmlassung der Tarifänderung bei den Zürcher Gemeinden. Im Anschluss erfolgen der ordentliche Beschluss zur Aufhebung des Schiffszuschlages durch den Verkehrsrat und die Genehmigung durch den Regierungsrat.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)