Lückenschliessung Oberlandautobahn: Regierungsrat bereitet Übergabe an Bund vor

Per 1. Januar 2020 wird die Zürcher Oberlandautobahn in die Verantwortung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) übergehen. Bis dahin sollen die bestmöglichen Voraussetzungen für die Projektierung des Vorhabens «Lückenschliessung Zürcher Oberlandautobahn» geschaffen werden.

Die Oberlandautobahn zwischen dem Brüttisellerkreuz und der Kantonsgrenze bei Rüti wird 2020 Teil des Schweizerischen Nationalstrassennetzes. Dies hat das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 im Rahmen der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) beschlossen. Somit ist ab diesem Zeitpunkt das ASTRA auch für die weitere Projektierung des geplanten Lückenschlusses zwischen Uster Ost und dem Grosskreisel bei Hinwil zuständig (siehe Kasten).

Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, dass der Bund das Vorhaben nach der Übernahme rasch weiterbearbeiten kann. Als erster Schritt wird das ASTRA ein sogenanntes generelles Projekt ausarbeiten. Um hierfür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion Arbeitspakete definiert. Um diese Vorarbeiten in der verbleibenden Zeit bis zum Wechsel der Zuständigkeit auszuführen, bewilligt der Regierungsrat eine Ausgabe von Fr. 2›700›000. So wird sichergestellt, dass das ASTRA die Projektierung rasch auf der Basis der kantonalen Vorarbeiten an die Hand nehmen kann. Zudem können die örtlichen Verhältnisse und kantonalen Interessen im Projekt besser eingebracht werden. Das ASTRA hat dem Vorgehen zugestimmt und wird in die Arbeiten einbezogen.  

Verkehrsplanerische Grundlagen und Umweltaspekte

Die vorgesehenen Arbeitspakete können später in das generelle Projekt des Bundes übernommen werden. Insbesondere im neu geplanten Abschnitt zwischen Wetzikon und der Forchautostrasse bzw. dem Grosskreisel Hinwil sind verschiedene zusätzliche Untersuchungen nötig. Zudem sind die aus dem ursprünglichen Projekt übernommenen Grundlagen des westlichen Abschnitts aufzuarbeiten (siehe Kasten).

Ein Hauptpunkt des Programms betrifft die Untersuchung und Definition der Anschlusskonfigurationen sowie die verkehrlich flankierenden Massnahmen. Der Kanton wird dabei sicherstellen, dass die lokalen Verkehrsverhältnisse und die Entlastung der heute stark belasteten Siedlungsgebiete berücksichtigt werden. Im Umweltbereich sind die geologischen und hydrologischen Grundlagen zu erarbeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der vertieften Untersuchung des Grundwasseraufkommens.  

Das Projekt

Die Oberlandautobahn weist eine Lücke zwischen dem heutigen Ende bei Uster Ost und dem Grosskreisel Hinwil auf. Ein kantonales Projekt zur Schliessung dieser Lücke wurde im Juni 2012 vom Bundesgericht in Teilen als nicht bewilligungsfähig beurteilt. Grund dafür war die Linienführung im östlichen Abschnitt zwischen Wetzikon und dem Grosskreisel, welche im ersten Ausführungsprojekt von 2008 nach Auffassung des Bundesgerichts im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Moorlandschaftsschutz stand. Das Teilstück wurde daraufhin in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie neu geplant. Im Mai 2017 wurde der geänderte Richtplaneintrag von Kantonsrat festgesetzt. Der weitgehend unbestrittene westliche Abschnitt von Uster Ost bis Wetzikon West wurde unverändert bestätigt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)