Verhaltenskodex fördert Hinschauen und Nachfragen

Der Regierungsrat hat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Verwaltung einheitliche Regeln zum Vorbeugen gegen unethisches Verhalten erlassen. Der Kodex präzisiert die Treuepflicht und definiert für alle verbindlich, was der Kanton Zürich als Arbeitgeber unter tadellosem Verhalten und integrer Arbeit versteht. Ziel des Kodexes ist es, eine Kultur des Hinschauens und Nachfragens zu fördern.

Unethisches Verhalten im beruflichen Zusammenhang ist in der Schweiz kein endemisches Phänomen. Immer wieder ist es in der Vergangenheit aber zu einschlägigen Vorfällen gekommen. Auch im Kanton Zürich. Oft zeigte sich hinterher, dass am Anfang des fehlbaren Verhaltens von Mitarbeitenden kleine Gefälligkeiten oder Geschenke standen. Einige andere Mitarbeitende wunderten sich womöglich, aber kaum jemand traute sich, etwas zu sagen. An diesem Punkt, in der Praxis des beruflichen Alltags, kommt der Verhaltenskodex zum Zug, den der Regierungsrat auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt hat. Der Kodex wurde von einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Compliance-Beauftragten entwickelt, der Anfang 2016 seine Arbeit beim Kanton Zürich aufgenommen hat und dem Finanzdirektor direkt unterstellt ist.

Der Kodex macht klar, dass es unethisch ist und einem Vertrauensbruch entspricht, wenn Mitarbeitende einen persönlichen Vorteil aus ihrer beruflichen Stellung ziehen, der ihnen nicht zusteht. Uneingeschränktes Vertrauen ist bei der Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit essentiell. Richtig sei es deshalb, heisst es im Kodex, hinzuschauen, Fragen zu stellen und Bedenken zu melden. Und zwar entweder dem Vorgesetzten oder – wenn das nicht möglich ist – dem kantonalen Ombudsmann. Dieser nimmt auch anonyme Meldungen entgegen. Geschenke sind nur im Rahmen von sozial üblichen Höflichkeitsgesten erlaubt. Für alles, was darüber hinausgeht, verpflichtet der Kodex die Mitarbeitenden zu einer Annahmeverweigerung oder zu einer Meldung an die Vorgesetzten. Bei jedem Versuch der Einflussnahme von aussen durch Geld gilt «Null-Toleranz». Auch für die Annahme von Einladungen definiert der Kodex klare Regeln.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)