Regierungsrat setzt auf landesweites Betreibungsregister
Medienmitteilung 14.12.2017
Der Regierungsrat spricht sich gegen ein einheitliches Betreibungsregister nur für den Kanton Zürich aus. Zwar unterstützt er die Stossrichtung einer entsprechenden Motion aus dem Kantonsrat. Er empfiehlt dem Rat aber, eine Lösung auf Bundesebene abzuwarten - aus Kosten- und Qualitätsgründen.
Will ein Gläubiger heute wissen, ob gegen eine bestimmte Person ein Betreibungsverfahren läuft, gibt ihm auch ein Betreibungsregisterauszug keine abschliessende Gewissheit. Denn unter Umständen existiert ein solches Verfahren in einem anderen der 57 Zürcher Betreibungskreise. Verschiedene parlamentarische Vorstösse auf Kantons- und auch auf Bundesebene haben darum zum Ziel, diese Situation zu verbessern.
Der Kantonsrat hat den Regierungsrat im März 2015 mit der Überweisung einer Motion dazu verpflichtet, für ein einheitliches Betreibungsregister für den Kanton Zürich zu sorgen. Einen solchen Vorschlag legt der Regierungsrat jetzt vor. Betreibungsämter müssten demnach zusätzliche Daten erfassen und ihre Systeme anpassen, und das Obergericht müsste für alle Betreibungsämter eine gemeinsame Infrastruktur zur Verfügung stellen. Um die Kosten tief zu halten, soll eine Übergangsfrist von 5 Jahren gelten. Gleichwohl wäre mit Kosten für den Kanton Zürich in Millionenhöhe zu rechnen.
Trotzdem beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, nicht auf diesen Vorschlag einzutreten. Zwar würde die Lösung nach Ansicht des Regierungsrates im Vergleich zu heute zu aussagekräftigeren Betreibungsregisterauszügen führen. Gewissheit, dass wirklich alle zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorgänge einer Person erfasst sind, bestünde aber auch mit der skizzierten Lösung nicht.
Weil eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen bleibe, rechtfertigt es sich nach Ansicht des Regierungsrates nicht, die hohen Kosten in Kauf zu nehmen. Dies umso mehr, als der Bundesgesetzgeber durch mehrere parlamentarische Vorstösse zur Ausarbeitung einer Vorlage verpflichtet ist. Ein bundesweit koordiniertes Betreibungsregister würde die Aussagekraft von Auszügen erhöhen, weil sie auch Vorgänge in anderen Kantonen erfasst, hält der Regierungsrat fest.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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