Steuervorlage 17: Kanton, Städte und Gemeinden mit gemeinsamer Haltung

Der Regierungsrat hält die Steuervorlage 17 (SV17) für einen tauglichen Kompromiss anstelle der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Aber er verlangt Nachbesserungen vom Bundesrat, vor allem eine höhere finanzielle Unterstützung der Kantone, Städte und Gemeinden sowie die für Zürich wichtige Möglichkeit, einen Abzug für Eigenfinanzierung auf kantonaler Ebene einführen zu können. Der Regierungsrat hat seine Vernehmlassung und die gleichzeitig beschlossene Strategie für die spätere kantonale Umsetzung der SV17 in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit der Stadt Zürich und dem Gemeindepräsidentenverband festgelegt.

Der Regierungsrat ist erfreut, dass es gelungen ist, mit den Städten und Gemeinden eine gemeinsame Haltung für den Kanton Zürich zu finden. Dabei galt es, einerseits das klare Nein des Stimmvolkes zur USR III zu berücksichtigen und andererseits einen gangbaren Weg zum Erhalt der Standortattraktivität des Kantons Zürich aufzuzeigen.

Abzug für Eigenfinanzierung wirkt entlastend

Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassungsvorlage SV17 gegenüber der USR III mehrere Einschränkungen bei den Ersatzinstrumenten und Massnahmen zur Gegenfinanzierung vorgeschlagen, die der Regierungsrat und die Gemeindepräsidenten mittragen. Dazu gehören eine engere Definition der Patentbox und des Forschungsabzugs, eine Reduktion der gesamthaften Entlastungsbegrenzung durch alle Ersatzmassnahmen von 80 auf 70 Prozent, die Erhöhung der Dividendenbesteuerung bei massgeblichen Unternehmensanteilen auf mindestens 70 Prozent, bei der direkten Bundessteuer der Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer sowie die Erhöhung der Kinderzulagen um 30 Franken pro Monat. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass die bei der USR III als zu hoch kritisierten Ertragsausfälle der öffentlichen Hand gemildert und die Akzeptanz der Vorlage erhöht wird.

In Übereinstimmung mit den Vertretungen der Städte und Gemeinden verlangt der Regierungsrat aber, dass der Bundesrat die zinsbereinigte Gewinnsteuer wenigstens als fakultatives Instrument für die Kantone in seine Vorlage an die eidgenössischen Räte aufnimmt. Ein solcher Abzug für Eigenfinanzierung würde es dem Kanton Zürich ermöglichen, den hier stark vertretenen Konzernfinanzierungsgesellschaften (als Holdings besteuerte Konzernzentralen und Swiss Finance Branches) ein angemessenes Angebot zum Verbleib im Kanton zu machen; ansonsten müssten sie künftig ein Vielfaches an Steuern entrichten.

Das Instrument zur steuerlichen Entlastung der Eigenfinanzierung würde nach neuesten Erhebungen für den Kanton und die Gemeinden nicht zu einem Ertragsausfall führen; vielmehr ist bei den Konzernfinanzierungsgesellschaften nach Aufhebung der Steuerstatus mit höheren Erträgen zu rechnen, soweit sie dank dem Abzug für Eigenfinanzierung in der Schweiz gehalten werden können. Während die grossen ordentlich besteuerten Unternehmen auch bei einem höheren Zinsniveau von diesem Instrument kaum profitieren könnten, wäre dies bei wirtschaftlich starken KMU mit hohem Eigenkapital der Fall. Das Instrument stellt somit auch einen Anreiz zu weniger Fremdfinanzierungen dar, die heute gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt sind. Es bewirkt somit auch eine Stabilisierung der Wirtschaft.

In Übereinstimmung mit den anderen Kantonen verlangt der Regierungsrat vom Bund zudem, dass dieser seine Abgeltung aus der direkten Bundessteuer zu Gunsten der Kantone von 17 Prozent nicht wie geplant nur auf 20,5 Prozent, sondern auf 21,2 Prozent erhöht. Dies umso mehr als die 21,2 Prozent bei der USR III von keiner Seite in Frage gestellt worden waren. Der Kanton Zürich ist auf diese höhere Abgeltung angewiesen, weil seine Gemeinden von der SV17 mindestens gleich stark betroffen sind wie der Kanton. Nur so wäre der Kanton in der Lage, die Gemeinden wirkungsvoll zu unterstützen. Aus demselben Grund verlangt der Regierungsrat vom Bund, dass dieser seinen Anteil an den Ergänzungsleistungen von 5/8 auf 6/8 erhöht.

Etappierte Steuersatzsenkung geplant

Ziel des Regierungsrates ist es auch bei der späteren kantonalen Umsetzung der SV17, das Steuersubstrat und die gute Position des Kantons im Standort- und Steuerwettbewerb möglichst weitgehend zu erhalten. Dieses Ziel wird von den Städten und Gemeinden mitgetragen. Um es zu erreichen, will der Regierungsrat auf kantonaler Ebene alle gezielt wirkenden fakultativen Ersatzinstrumente einsetzen, wie er in seiner Stellungnahme an den Bund darlegt. Damit der Abstand zu anderen starken Wirtschaftskantonen nicht zu gross wird, soll der Gewinnsteuersatz wie bei der USR III von 8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Damit würde die Belastung für ordentliche Gesellschaften von 21,15 auf 18,19 Prozent des Gewinns sinken. Im Vergleich dazu werden die meisten Kantone nach der SV17 in einem Bereich zwischen 12 bis 14 Prozent liegen.

Neu ist, dass die Senkung gestaffelt erfolgen soll, womit die erwarteten Ertragsausfälle zeitlich verzögert eintreten werden. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, den Satz mit der SV17-Umsetzungsvorlage ein Jahr nach Inkrafttreten von 8 auf 7 Prozent zu senken. Der zweite Schritt soll drei Jahre danach mit einer separaten Vorlage erfolgen. Neu ist auch, dass der Kanton die Gemeinden stärker entschädigt als bei der USR III, nämlich mit voraussichtlich bis zu 200 Millionen Franken. Davon entfallen rund 90 Millionen Franken auf eine parallel zur Steuersatzsenkung etappierte Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen der Gemeinden von 44 auf 50 und 53 Prozent. Rund 100 Millionen Franken dürfte der Kanton wegen der geringeren Steuerkraft der Gemeinden in den Finanzausgleich einschiessen müssen. Weitere 5 Millionen Franken sollen die ebenfalls betroffenen Kirchgemeinden als Ausgleich erhalten. Damit übersteigt die Entschädigung der Gemeinden die Ausgleichssumme, die der Kanton vom Bund erhält, selbst wenn der höhere Ansatz eine Mehrheit finden sollte (rund 180 Millionen Franken).

Scheitern wäre schlecht für den Kanton Zürich

Eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen der SV17 auf den Kanton und die Gemeinden ist schwierig und verfrüht. Einerseits lassen sich die dynamischen Auswirkungen (Entscheide der Unternehmen) schwer abschätzen, andererseits ist noch nicht klar, was die eidgenössischen Räte dereinst beschliessen werden. Klar ist aber, dass die Staffelung in der kantonalen Vorlage sowie die weiteren Anpassungen durch Bund und Kanton zu geringeren Ausfällen führen als bei der USR III. Der grösste Teil der Mindererträge würde auch bei einem Scheitern der Vorlage anfallen, weil dann ein Wegzug von Firmen sowie ein Verlust an Arbeitsplätzen und Steuererträgen zu erwarten wäre. Deshalb sind der Regierungsrat und die Vertreter der Gemeinden und Städte überzeugt, dass die Interessen des Kantons, seiner Wirtschaft und seiner Bevölkerung mit einem gut austarierten Paket am besten gewahrt werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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