Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren» ab

Der Regierungsrat des Kantons Zürich empfiehlt dem Kantonsrat, die Volksinitiative über den Stopp des Baus der Limmattalbahn ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Das Gesamtprojekt Limmattalbahn entfaltet seine verkehrliche und siedlungspolitische Wirkung nur, wenn alle Elemente umgesetzt werden. Ein Verzicht auf die Fertigstellung der Limmattalbahn zwischen Schlieren und Killwangen-Spreitenbach entspricht zudem nicht dem Willen der Mehrheit der Stimmberechtigten, die erst vor zwei Jahren dem Projekt deutlich zugestimmt haben.

Das Gesamtprojekt Limmattalbahn löst die dringenden Verkehrsprobleme im Limmattal langfristig und nachhaltig. Es umfasst nebst der Stadtbahn von Zürich Altstetten bis Killwangen-Spreitenbach im Kanton Aargau auch diverse Massnahmen am Strassennetz. Nur gemeinsam ermöglichen sie die langfristige Stärkung des öffentlichen Verkehrs, die Beruhigung der Zentren vom Durchgangsverkehr und eine geordnete und sinnvolle Planung der künftigen Siedlungsentwicklung. Das steigert auch die Lebens- und Umweltqualität. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 22. November 2015 den Staatsbeiträgen für diese Projekte mit 64,5 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt.  

Folgenschwere Auswirkungen bei Verzicht auf Fertigstellung der Limmattalbahn

Die Initiative will die Fertigstellung der Limmattalbahn zwischen Schlieren und Killwangen-Spreitenbach verhindern. Damit würde einzig die Verlängerung der Tramlinie 2 der Stadt Zürich bis Schlieren umgesetzt. Der verkehrliche Nutzen dieser Massnahme bliebe lokal. Die grundlegenden Verkehrsprobleme in der Region und über die Kantonsgrenzen hinweg würden nicht gelöst.
Auch die Konzepte der Raum- und Siedlungsentwicklung in den betroffenen Limmattaler Gemeinden basieren auf der Limmattalbahn als effizientem Feinverteiler, der regelmässige Anschlüsse auf die S-Bahn garantiert. Diese teils weit fortgeschrittenen Planungsarbeiten wären alle hinfällig oder nicht umsetzbar. Deshalb unterstützen auch die Gemeindebehörden und die Zürcher Planungsregion Limmattal die Limmattalbahn weiterhin klar.
Ein Verzicht auf die Fertigstellung hätte weitreichende finanzielle Folgen. Der Kanton Zürich müsste trotz der klaren Zustimmung durch das Stimmvolk Planungsleistungen im Umfang von 30 bis 35 Millionen Franken ohne Gegenwert abschreiben.  

Unveränderte Ausgangslage wie vor der ersten Volksabstimmung

Der Bund hat die Limmattalbahn im Rahmen seiner Agglomerationsprogramme mehrfach als vorbildlich bezeichnet – gerade auch im Hinblick auf die grenzüberschreitende Lösung mit dem Kanton Aargau. Aus diesem Grund beteiligt er sich auch zu 35 Prozent an den Kosten.
Die Bevölkerung des Kantons Zürich hat 2015 im Wissen um die Argumente der Gegnerschaft und die punktuelle Ablehnung der Bahn im Sinne einer zukunftsgerichteten Planung für die nachfolgenden Generationen die Kredite für diese Projekte gutgeheissen. An dieser grundsätzlichen Ausgangslage und den Vorteilen des Projekts hat sich seither nichts verändert. Im Gegenteil: Die Bauarbeiten für die erste Etappe haben begonnen und auch erste Anpassungen an den Strassen sind erfolgt.

Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat deshalb die Ablehnung der Volksinitiative ohne Ausarbeitung eines Gegenvorschlages und setzt sich für die Fertigstellung der Limmattalbahn ein.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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