Mittelstandsinitiative: zu hohe Ertragsverluste

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die «Mittelstandsinitiative» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Das Begehren würde die Steuerbelastung bei allen Einkommensstufen vermindern, zusätzliche tiefe Einkommen ganz von der Einkommenssteuer befreien und die oberste Progressionsstufe für die höchsten Einkommen abschaffen. Der Regierungsrat begründet seine ablehnende Haltung mit den zu erwartenden sehr hohen Ertragsverlusten für Kanton und Gemeinden.

Gemäss dem Steuerbelastungsmonitor der Finanzdirektion steht der Kanton Zürich bei dem von der Initiative erwähnten Mittelstand bereits heute sehr gut da: Er zählt bei Bruttoarbeitseinkommen von 60›000 bis 150›000 Franken je nach Tarif zu den drei bis sieben günstigsten Kantonen der Schweiz. Eine weitere Reduktion drängt sich daher gemäss Regierungsrat nicht auf; die letzte Senkung erfolgte auf das Jahr 2012 mit dem Ausgleich der kalten Progression, der für alle Einkommensklassen eine spürbare Entlastung bewirkt und die Position des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb bei den natürlichen Personen verbessert hat. Volk und Kantonsrat haben Vorlagen, welche die Streichung der obersten Progressionsstufe enthielten, ausserdem erst vor wenigen Jahren (2011 und 2014) abgelehnt.

Nach Auffassung des Regierungsrates sind die hohen Steuerausfälle nicht vertretbar, welche die Initiative zur Folge hätte. Das kantonale Steueramt schätzt diese auf Grundlage des Budgetvolumens 2017 auf 350 Millionen Franken allein für den Kanton. Dies entspricht 5 bis 6 Steuerfussprozenten. Nicht vertretbar sind Ausfälle in diesem Ausmass vor allem auch wegen laufenden und anstehenden finanziellen Herausforderungen wie der Leistungsüberprüfung 2016 und der Steuervorlage 17. Hinzu kämen entsprechende Steuerausfälle bei den Gemeinden, bei denen sich die Erträge aus der Einkommenssteuer je nach Gemeinde zwischen 7 und 13 Prozent reduzieren würden.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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