Flughafenbericht 2017: Bevölkerungswachstum als stetiger Treiber des ZFI

Der Regierungsrat hat den Flughafenbericht 2017 verabschiedet. Die in der kantonalen Eigentümerstrategie für die Flughafen Zürich AG vorgegebenen Ziele wurden erreicht, während der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums und der leicht zunehmenden Anzahl an Flugbewegungen wie bereits in den Vorjahren angestiegen ist.

Mit dem Flughafenbericht legt der Regierungsrat jährlich wiederkehrend Rechenschaft über seine Beteiligung an der Flughafen Zürich AG (FZAG) ab und informiert gleichzeitig über die Erfüllung der ihm gemäss kantonalem Flughafengesetz zugewiesenen Aufgaben. Hauptinhalte des Berichts bilden das Fluglärmcontrolling inklusive Berichterstattung zum Zürcher Fluglärm-Index 2016 sowie die Überwachung der kantonalen Beteiligung an der FZAG.

Strategiecontrolling: Vorgegebene Ziele erreicht

Der Kanton Zürich ist Hauptaktionär der FZAG, was ihm den gemäss Flughafengesetz erforderlichen Einfluss verschafft. In der Eigentümerstrategie hat der Regierungsrat für die Bereiche Verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung, Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege eigene strategische Ziele bzw. Erwartungen an die FZAG formuliert, über deren Erreichung er im jährlich erscheinenden Flughafenbericht informiert. Der Regierungsrat stellt mit Genugtuung fest, dass die FZAG die in der Eigentümerstrategie vorgegebenen Ziele im Berichtsjahr erreicht hat. Der Flughafen kann heute die volks- und verkehrswirtschaftlichen Anforderungen weitestgehend erfüllen. Die Erreichbarkeit des Standortes Zürich ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut und der Flughafen Zürich gehört gestützt auf Umfragewerte in Bezug auf seine Qualität weltweit zu den Spitzenreitern. Das Unternehmen FZAG steht finanziell solide da.

Fluglärmcontrolling: Anstieg des ZFI-Monitoringwerts

Der ZFI-Monitoringwert stieg von 61›916 Personen im Jahr 2015 auf 64›110 Personen im Jahr 2016 und überschreitet den Richtwert (47›000) um rund 17›100 Personen. Die Zunahme des ZFI gegenüber dem Vorjahr betrug 3,5 Prozent, wobei die Zahl der in der Nacht im Schlaf gestörten Personen um 1,4 Prozent und der am Tag stark belästigten Personen um 4,9 Prozent gestiegen ist.

In den kantonalen Siedlungsgebieten Glattal und Limmattal wuchs die Bevölkerung wie schon in den Vorjahren überproportional, was den Hauptgrund für den Anstieg des ZFI-Monitoringwerts darstellt. Einmal mehr wird damit der politische Zielkonflikt zwischen der an sich gewünschten Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion und der dadurch steigenden Anzahl Fluglärmbetroffener deutlich. Auch der Flugbetrieb trug aufgrund des leichten Anstiegs der Flugbewegungen gegenüber dem Vorjahr zu einer Zunahme des ZFI bei, dies trotz verbesserter Bündelung der Flugspuren nachts.

Die im Frühjahr 2016 gestartete und noch während einiger Jahre laufenden Flottenerneuerung vor allem beim Homecarrier SWISS sollte sich in den nächsten Jahren positiv auf die Entwicklung des Flugbetriebsindex auswirken. Bei der Entwicklung der Bevölkerung ist hingegen von einem weiteren Zuwachs auszugehen, was für sich betrachtet zu einem weiteren Anstieg des ZFI-Monitoringwerts führen dürfte und durch bauliche Massnahmen (Förderprogramm Wohnqualität resp. Schallschutzauflagen) alleine nicht kompensiert werden kann.

Regierungsrat fordert bessere Einhaltung der siebenstündigen Nachtflugsperre

Die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre im Jahr 2010 war ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Bevölkerung. Die Zahl der Flüge in der Zeit zwischen 23.30 und 06.00 Uhr ist dadurch deutlich zurückgegangen. Im Berichtsjahr erteilte die FZAG noch 188 Einzelbewilligungen für diesen Zeitraum, was einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um rund 9 Prozent entspricht.

Deutliches Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht des Regierungsrats immer noch in der Zeit zwischen 23.00 und 23.30 Uhr, die für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau vorgesehen ist. In dieser Zeitspanne wurden im Berichtsjahr rund 2300 Flüge gezählt, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Zusammenhang mit dem Lärmcontrollingbericht, den die Flughafen Zürich AG (FZAG) dem Bundesamt für Zivilluftfahrt jährlich einreichen muss, verlangt dieses von der FZAG eine vertiefte Analyse der Verspätungssituation. Der Regierungsrat erwartet Massnahmen, mit denen die Situation nachhaltig verbessert werden kann.

Langfristige Analyse des ZFI

Mit dem vorliegenden Flughafenbericht 2017 liegt nun der 10. ZFI-Bericht vor. Damit liegen ZFI-Zahlen aus einer genügend langen Zeitdauer vor, um verlässliche Aussagen über Wirkungszusammenhänge und Ursachen machen zu können. Der ZFI-Monitoringwert liegt 10 Jahre nach dessen Einführung bei 64›110 Personen und überschreitet den damals vom Regierungsrat festgelegten Richtwert um rund 36 Prozent oder 17›100 Personen. Zum ersten Mal wurde der Richtwert im Jahre 2008 überschritten, seither wurde er mit Ausnahme von 2009 jedes Jahr überschritten.
Die Entwicklung des ZFI-Monitoringwertes wird einerseits durch die Zu- oder Abnahme der Bevölkerung und andrerseits durch Anpassungen und Neuerungen im Flugbetrieb bestimmt. Dabei tragen diese beiden Komponenten «Bevölkerung» und «Flugbetrieb» in unterschiedlichem Mass zu dessen Entwicklung bei.
Die Überschreitung des Richtwerts ist durch das über dem kantonalen Durchschnitt liegende Bevölkerungswachstum in den flughafennahen Siedlungsgebieten zu erklären. Der Monitoring-wert wuchs allein durch die Bevölkerungsentwicklung um den Flughafen Zürich jedes Jahr um 1 bis 2 Prozent. Differenzierter präsentiert sich die Situation beim Flugbetrieb: Für sich alleine betrachtet hätte dieser zwischen 2007 und 2011 sogar zu einer Abnahme der Anzahl betroffener Personen geführt; wegen des Bevölkerungswachstums stieg der ZFI-Monitoringwert aber dennoch an. Zwischen 2012 und 2016 hat dann auch der Flugbetrieb zur Zunahme des ZFI-Monitoringwerts beigetragen, primär wegen der steigenden Anzahl an Flugbewegungen in der sensiblen Nachtzeit (nach 22 Uhr).
Weil das Bevölkerungswachstum ein stetiger Treiber des ZFI ist und sich dadurch der politische Zielkonflikt zwischen der vom Kantonsrat gewünschten Siedlungsentwicklung und dem ZFI weiter akzentuiert, wurde im Kantonsrat Ende 2016 ein Postulat (KR-Nr. 417/2016) eingereicht. Dieses fordert den Regierungsrat auf, aufzuzeigen, wie der ZFI auf die im kantonalen Richtplan vorgesehene Siedlungsentwicklung gemäss Raumordnungskonzept ausgerichtet werden kann. Der Regierungsrat unterstützt dieses Postulat und hat dessen Entgegennahme und Überweisung beantragt. Die Diskussion und Beschlussfassung im Kantonsrat steht noch aus.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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