Regierungsrat tritt für effiziente Verwaltungsabläufe ein
Medienmitteilung 14.09.2017
Der Regierungsrat setzt sich für den Einsatz der AHV-Versichertennummer zugunsten rascher, effizienter und kostengünstiger Verwaltungsabläufe ein. Das hält er in einem Schreiben an den Nationalrat fest.
Bundesrat und Parlament diskutieren gegenwärtig die Frage, wie sich Personen künftig in Grundbucheinträgen beurkunden sollen. National- und Ständerat stehen der Idee skeptisch gegenüber, die AHV-Nummer zur Identifikation der Personen zu verwenden.
Auf Intervention namentlich des Kantons Zürich hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Kantonsregierungen im Juni 2017 zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese liegt jetzt vor. Der Regierungsrat stellt sich darin gegen die Idee des Ständerates, fürs Grundbuch eine neue Identifikation zu schaffen.
Der Regierungsrat hält in seinem Schreiben an den Nationalrat fest, dass sich die AHV-Nummer als Instrument für die Identifizierung von Personen bewährt habe. Ein einheitliches, für verschiedene Bereiche angewendetes Identifikationsinstrument wie die AHV-Nummer fördert laut dem Regierungsrat rasche, effiziente und kostengünstige Verwaltungsabläufe. Die einheitliche Nummer verhindert es, dass Datensätze von Personen vermischt werden. Sollte in jedem Bereich eine andere Identifizierungslösung zum Tragen kommen, kann das Intransparenz und hohe Kosten zur Folge haben. Ein eindeutiger Identifikator wie die AHV-Nummer erhöhe demgegenüber die Datenqualität und die Datensicherheit und stärke damit den Datenschutz.
Auch ein von der Schweizerischen Informatikkonferenz bei der Berner Fachhochschule in Auftrag gegebenes Gutachten empfiehlt die Verwendung der AHV-Nummer.
(Mediemitteilung des Regierungsrates)
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