Abstimmungsvorlagen vom 24. September 2017
Medienmitteilung 15.06.2017
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass am 24. September 2017 über voraussichtlich vier kantonale Abstimmungsvorlagen abgestimmt wird. Auf eidgenössischer Ebene kommen zwei oder drei Vorlagen vors Volk.
Die kantonalen Vorlagen:
- Kantonsverfassung (KV)
(Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) - Steuergesetz
(Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) - Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
(Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) - Sozialhilfegesetz
(Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene)
Die Anordnung der Abstimmung über die Vorlage 4 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig das Zustandekommen eines Referendums rechtskräftig festgestellt wird.
Die eidgenössischen Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») (BBl 2017 2383);
- Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2017 2381);
- Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 (BBl 2017 2393)
Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das
gegen diese Vorlage ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrates steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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