Jugendliche vor ungeeigneten Medien schützen

Der Regierungsrat will Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Der jetzt verabschiedete Gesetzesentwurf löst das mittlerweile veraltete Filmgesetz von 1971 ab und umfasst neben dem Bereich der öffentlichen Filmvorführungen auch jenen der Trägermedien. Das Gesetz vereinfacht die Praxis beim Jugendschutz und stärkt bereits bestehende Jugendschutzbemühungen der Privatwirtschaft. Auf eine Regulierung des Internets wird bewusst verzichtet.

Kinder und Jugendliche haben gemäss Bundesverfassung einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung. Dazu gehört, dass ihnen der Zugang zu Medienprodukten erschwert wird, die ihre Entwicklung und ihr Sozialverhalten beeinträchtigen oder gefährden können. Diesem Anrecht trägt der vom Regierungsrat verabschiedete Gesetzesentwurf über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) Rechnung. Das neue Gesetz hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen. Es löst das mittlerweile veraltete Filmgesetz von 1971 ab und umfasst neben dem Bereich der Filmvorführungen neu auch jenen der Trägermedien.  

Vereinfachte Praxis

Das Gesetz schafft die Grundlage für eine schweizweite Vereinheitlichung des Zutrittsalters zu Kinovorführungen. Neu können auch im Kanton Zürich Empfehlungen der Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film als verbindlich erklärt werden. Daneben umfasst das Gesetz auch den Bereich der Trägermedien, wozu neben DVDs auch Video- und Computerspiele gehören. Hier unterstützt das Gesetz die bereits bestehenden Jugendschutzbemühungen der Privatwirtschaft. So haben sich die Branchenverbände in den Bereichen Filme und Spiele stark mit dem Thema Jugendschutz befasst und allgemein akzeptierte Vereinbarungen zur Selbstregulierung ausgearbeitet. Die Alterseinstufungen der Branchenverbände können neu staatlich anerkannt werden, Trägermedien ohne anerkannte Alterseinstufung bleiben Erwachsenen vorbehalten. Die Einhaltung der Altersfreigaben im Handel soll ähnlich wie in den Bereichen Alkohol und Tabak mittels Testkäufen kontrolliert werden.

Kanton Zürich nimmt Vorreiterrolle ein

Bewusst verzichtet wird hingegen auf eine Regulierung des Online-Bereichs, da eine Gesetzgebung auf Kantonsstufe aus heutiger Sicht nicht zielführend erscheint. Mit dem neuen, umfassenden Gesetz nimmt der Kanton Zürich eine Vorreiterrolle ein. Das Gesetz stösst, wie der Vernehmlassungsprozess gezeigt hat, auf breite Zustimmung; die Bemühungen des Kantons Zürich, den Jugendschutz zu verstärken, werden gemeinhin begrüsst. Nachdem der Regierungsrat den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, geht er nun zur Behandlung in den Kantonsrat.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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