Einbürgerungen stärken die Demokratie
Medienmitteilung 19.05.2017
Anfang 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft, welches die Bedingungen für Einbürgerungswillige verschärft. Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat diese Woche die Gemeinden des Kantons Zürich in einem Schreiben ermuntert, ihre einbürgerungsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner über diese Änderungen zu informieren.
Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neu werden sich nur Personen einbürgern können, die über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und gut in der Schweiz integriert sind. Das Kriterium des Besitzes einer Niederlassungsbewilligung ist neu.
Sowohl der Bundesrat als auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben darauf hingewiesen, dass sie eine bessere Information der einbürgerungsberechtigten Menschen durch die Kantone und Gemeinden begrüssen würden.
Der Regierungsrat unterstützt die Haltung des Bundesrates und der KKJPD, wie er in seiner Antwort auf eine kantonsrätliche Anfrage ausführt (KR-Nr. 53/2017). Als Land der direkten Demokratie hat die Schweiz ein Interesse daran, dass sich die in unserem Land lebenden Personen mit der Schweiz und ihren Institutionen verbunden fühlen und am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Einbürgerungen die Demokratie stärken und die Integration fördern. Dies hat auch eine Untersuchung des Schweizerischen Nationalfonds bestätigt: Eingebürgerte Personen sind besser in den Arbeitsmarkt integriert und weniger von staatlicher Unterstützung abhängig als nicht eingebürgerte Personen mit vergleichbarem Migrationshintergrund.
Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat deshalb in einem Schreiben die Gemeinden des Kantons Zürich ermuntert, über die Gesetzesänderungen zu informieren. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat zu diesem Zweck einen Musterbrief erarbeitet, der dem Schreiben beiliegt. Anschliessend ist es jeder Gemeinde überlassen, ob sie diesen Musterbrief oder allenfalls auch eine geänderte, eigene Fassung, an ihre ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern versendet, welche die eidgenössischen und kommunalen Wohnsitzanforderungen für eine Einbürgerung nach geltendem Recht erfüllen. Die Gemeinden kennen ihre Einwohnerinnen und Einwohner am besten und können den Betroffenen kompetente Beratung im Einbürgerungsverfahren anbieten.
Zusätzlich hat das Gemeindeamt einen Flyer entwickelt, der mit Piktogrammen auf die wichtigsten Änderungen im neuen Recht aufmerksam macht. Auch dieser Flyer wird den Gemeinden, dem Migrationsamt und weiteren interessierten Organisationen zur Verfügung gestellt.
Der Flyer kann auch beim Gemeindeamt, E-Mail stefanie.braem@ji.zh.ch, bestellt werden.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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