Vollzug LÜ 16 beim Finanzausgleich
Medienmitteilung 04.04.2017
Als Teil der Leistungsüberprüfung 2016 schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Das Sparpotenzial beträgt 56 Millionen Franken.
Mit dem Ziel, den Zürcher Finanzhaushalt in den Jahren 2013-2020 ausgeglichen zu gestalten, hat der Regierungsrat die Leistungsüberprüfung 2016 beschlossen. Teil dieses Massnahmenpaketes ist eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Diese legt der Regierungsrat jetzt vor. Als Grundlage dient ihm dabei der eben fertiggestellte Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht, der unter anderem die Wirkung des innerkantonalen Finanzausgleichs in den Jahren 2012 bis 2015 beleuchtet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich seine Ziele in den untersuchten Jahren erfüllt hat.
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat gleichwohl folgende Umsetzung des Sparauftrags vor: Die Zuschüsse an die ressourcenschwachen Gemeinden sollen gesenkt, die Ressourcen von finanzstarken Gemeinden sollen stärker abgeschöpft werden.
Gegenwärtig stellen die Ressourcenzuschüsse sicher, dass auch finanzschwächere Gemeinden eine Steuerkraft pro Kopf von mindestens 95 Prozent des kantonalen Durch-schnitts erreichen. Dieser Wert soll auf 94 Prozent gesenkt werden. Die Ressourcenabschöpfung auf der anderen Seite erfolgt heute bei Gemeinden, deren relative Steuerkraft das Kantonsmittel um mehr als 10 Prozent übersteigt. Von diesem Überhang dienen heute 70 Prozent der Finanzierung des Finanzausgleichs. Die Abschöpfungsgrenze soll auf 109 Prozent sinken, der Abschöpfungssatz auf 71 Prozent steigen.
Die Massnahmen führen zu Minderausgaben in der Höhe von rund 29 Millionen Franken und zu Mehreinnahmen von rund 27 Millionen Franken. Das summierte Sparpotenzial der Massnahmen liegt bei insgesamt 56 Millionen Franken.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.